PPrBln 128_22 WLAN Polizeiakademie Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 379_21 EU
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/polizei
Abschnitt II: Gegenstand
PPrBln 128_22 WLAN Polizeiakademie
WLAN Polizeiakademie
Berlin
Fachgerechte Planung und Bereitstellung der passiven und aktiven Technik, sowie der technischen Betreuung eines lokalen Funknetzes (Wireless Local Area Network, WLAN) inklusive Wartung für mindestens 3 Jahre, welches campusweit auf dem Dienstgelände in der Charlottenburger Chaussee eingerichtet werden soll. Die Internetanbindung für das WLAN ist Bestandteil der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung WLAN Polizeiakademie
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Fachgerechte Planung und Bereitstellung der passiven und aktiven Technik, sowie der technischen Betreuung eines lokalen Funknetzes (Wireless Local Area Network, WLAN) inklusive Wartung für mindestens 3 Jahre, welches campusweit auf dem Dienstgelände in der Charlottenburger Chaussee eingerichtet werden soll. Die Internetanbindung für das WLAN ist Bestandteil der Leistung.
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Aufgrund der aktuell angespannten Corona-Situation ist es für die Durchführung der Fortbildungsangebote der Polizeiakademie unerlässlich, auch das Fortbildungsgebäude (Haus 2) in der Radelandstraße mit einem WLAN-Netz zu versorgen. Aufgrund der bisher schwachen Netzwerkanbindung sind nur mit Bereitstellung eines WLAN-Netzes Unterrichtsformate in Form von Hybrid- und Onlineunterricht möglich.
Die Leistungen werden vom bestehenden Vertragspartner, der Enterprise Communications & Services GmbH erbracht, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Ein einheitliches und zentrales System für die Verwaltung des WLANs an den zwei Standorten in der Liegenschaft Radelandstraße mit nur einem Servicepartner ist aus Effiziensgründen für den Verfahrensbetrieb unabdingbar. Gleichzeitig werden die erforderlichen Management-Komponenten nur einmal benötigt. Der Ausbau des vorhandenen Systems ist damit wesentlich wirtschaftlicher, als ein weiteres neues System aufzubauen. Die beschriebene Erweiterung kann darüber hinaus aus technischen Gründen nur durch den bestehenden Vertragspartner erfolgen.