Sachverständigenprüfungen und Leistung der Bestandsaufnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 061-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigenprüfungen und Leistung der Bestandsaufnahme
Der AG ist Eigentümer und Vermieter diverser Grundstücke und Gebäude in Berlin. In dieser Funktion treffen den AG diverse wiederkehrende Pflichten hinsichtlich Sachverständigenprüfungen. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für die Erfüllung dieser Pflichten verfügt, beabsichtigt er, diese – soweit rechtlich zulässig – auf Dritte zu übertragen.
Sinn und Zweck des Vertrages ist es, die Erfüllung sämtlicher den AG im Zusammenhang mit den ver-tragsgegenständlichen Gebäuden, Bauteilen, Anlagen und Anlagenteilen sowie Einrichtungen und Ausstattung des AG treffenden regelmäßig wiederkehrenden Pflichten hinsichtlich Sachverständigenprüfungen sicherzustellen
Leistung der Bestandsaufnahme
Sinn und Zweck des Vertrages ist es, die Erfüllung sämtlicher den AG im Zusammenhang mit den ver-tragsgegenständlichen Gebäuden, Bauteilen, Anlagen und Anlagenteilen sowie Einrichtungen und Aus-stattung des AG treffenden regelmäßig wiederkehrenden Pflichten hinsichtlich Sachverständigenprü-fungen sicherzustellen
Als Grundlage für diese Sachverständigenprüfungen beabsichtigt der AG eine Bestandsaufnahme hin-sichtlich seiner prüfpflichtigen Anlagen, Anlagenteile etc. sowie der darauf beruhenden Prüfpflichten, Prüfungszeitpunkte etc., soweit ihm diese nicht bereits bekannt sind. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für diese Bestandaufnahme verfügt, beabsichtigt er, diese auf Dritte zu übertragen. Die nachfolgenden Vereinbarungen schaffen einen Rahmenvertrag hier-für. Art und Umfang der im Einzelfall konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus diesem Rahmenvertrag
Der Auftrag kann zwei mal um ein Jahr einseitig durch den AG verlängert werden.
Allgemein-SV-Prüfungen
Sinn und Zweck des Vertrages ist es, die Erfüllung sämtlicher den AG im Zusammenhang mit den ver-tragsgegenständlichen Gebäuden, Bauteilen, Anlagen und Anlagenteilen sowie Einrichtungen und Ausstattung des AG treffenden regelmäßig wiederkehrenden Pflichten hinsichtlich Sachverständigenprüfungen sicherzustellen
Als Grundlage für diese Sachverständigenprüfungen beabsichtigt der AG eine Bestandsaufnahme hin-sichtlich seiner prüfpflichtigen Anlagen, Anlagenteile etc. sowie der darauf beruhenden Prüfpflichten, Prüfungszeitpunkte etc., soweit ihm diese nicht bereits bekannt sind. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für diese Bestandaufnahme verfügt, beabsichtigt er, diese auf Dritte zu übertragen. Die nachfolgenden Vereinbarungen schaffen einen Rahmenvertrag hier-für. Art und Umfang der im Einzelfall konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus diesem Rahmenvertrag
Der Auftrag kann zwei mal um ein Jahr einseitig durch den AG verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nettoumsatz der letzten 5 Jahre (Auszufüllen im Dokument Anlage Formblatt Angebot Zuschlag und Eignung)
- Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre (Vollzeitäquivalent) (Auszufüllen im Dokument Anlage Formblatt Angebot Zuschlag und Eignung)
- 5 Referenzen (Unter einer Referenz versteht die Gewobag eine Liegenschaft bzw. eine örtlich zusammenhängende Liegenschaftsgruppe, für welche durch den Auftragnehmer eine vergleichbare Leistung durchgeführt wurde.) (Auszufüllen im Dokument Anlage Formblatt Angebot Zuschlag und Eignung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn
der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]