Programmierleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-185-17-IT2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmierleistungen
Erstellung und Pflege von datenbankbasierten Webanwendungen und Datenbanken
Referat IT 2
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vertragsgegenständlich sind folgende IT-Werkleistungen: - Erstellung und Anpassung (Pflege) von datenbankbasierten Webanwendungen und Datenbanken. Alle Leistungen werden entsprechend dem Einzelauftrag und nach Maßgabe der Abstimmung zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer erbracht und jeweils separat abgerechnet. Das voraussichtliche Auftragsvolumen (für die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren) beträgt 900 Personentage. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Für die Kündigung ist die Textform vorgesehen. Nach Ablauf von zwei Jahren oder nach Ablauf des Verlängerungszeitraums endet der Vertrag, ohne dass es einer Willenserklärung bedarf.
Der Vertrag beginnt am 1. März 2022 und hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Programmierleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.