Sicherungsleistungen und Winterdiensträumleistungen NL Nord 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA58690
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen und Winterdiensträumleistungen NL Nord 2022-2024
Sicherungsleistungen und Winterdiensträumleistungen NL Nord
2022-2024 (32 Räum- und 13 Sicherungslose)
Sicherungsleistungen Winterdienst im Bereich der DB AG und deren verbundene Unternehmen - Fachlos 4
Sicherungsleistungen Winterdienst im Bereich der DB AG und deren verbundene Unternehmen -
2022/2023 + 2023/2024 ohne Verlängerungsoption.
Die Gesamtzahl der Lose beträgt ca. 13 Lose im Bereich der DB Netz AG - Region Nord .
Definition eines Loses:
kleinste mögliche Vergabeeinheit, die aus dem jeweils örtlichen infrastrukturellen Vorgaben und Gegebenheiten resultiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen und/oder ablauforganisatorischen Gründen zusammenzufassen. Die Lose werden in der Anlage FL5_1_001 Leistungsübersicht Winter (LüW) detailliert zur Verfügung gestellt. (http://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Es ist nicht zulässig, nur auf Teile eines Loses zu bieten.
Bieten dürfen nur bei der DB AG für Sicherungsleistungen präqualifizierte Unternehmen.
Weiterführende Informationen / Anlagen sind nach erfolgreicher Registrierung unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal abrufbar
Räumleistungen und Selbstsicherung Winterdienst im Bereich der DB AG und deren verbundene Unternehmen - Fachlos 5
Räumleistungen und Selbstsicherung Winterdienst im Bereich der DB AG und deren verbundene Unternehmen -
2022/2023 + 2023/2024 ohne Verlängerungsoption.
Die Gesamtzahl der Lose beträgt 32 Lose im Bereich der DB Netz AG - Region Nord.
Definition eines Loses:
kleinste mögliche Vergabeeinheit, die aus dem jeweils örtlichen infrastrukturellen Vorgaben und Gegebenheiten resultiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen und/oder ablauforganisatorischen Gründen zusammenzufassen. Die Lose werden in der Anlage FL5_1_001 Leistungsübersicht Winter (LüW) detailliert zur Verfügung gestellt. (http://www.deutschebahn.com/bieterportal).
Es ist nicht zulässig, nur auf Teile eines Loses zu bieten.
Jeder Bieter darf für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB Angebote auf ein oder mehrere Lose abgeben - Hierzu ist die Registrierung für das Bieterportal der Deutsche Bahn AG notwendig. Bietergemeinschaften benötigen einen eigen Account!
Weiterführende Informationen / Anlagen sind nach erfolgreicher Registrierung unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal abrufbar
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darlegung der Bedingungen:
- Anerkennung der AVB Beratungs- und Dienstleistungen, AVB SbaD, der EVB Unfallverhütung, EVB Mindestlohn,
ZVB SbaD und entsprechende Ergänzungen;
- Gewährleistung kurzer Reaktions- und Ausführungszeiten mit/ohne vorheriger Bereitschaft;
- Bereitschaft zur Anerkennung von Leistungsschwankungen (Veränderung der Leistungsmengen) liegt seitens des
Bieters vor;
- die einzusetzenden Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort u. Schrift beherrschen;
- Rechtzeitig vor Übernahme der Leistungen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechende,
zum Teil für den Bieter kostenpflichtige, Einweisungen erforderlich. Die Teilnahme ist zu gewährleisten;
- Teilweise enthalten die Lose im Hauptlos 5 Leistungen mit Selbstsicherung
Genaue Angabe zu den Unterlagen, die zur Teilnahme eingereicht werden müssen, sind in Ziffer VI.3 zu finden
Zahlungsbedingungen gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn AG für Beratungs- und Dienstleistungen (AVB Beratungs- und Dienstleistungen) bzw. Allgemeine Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn AG für die Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen der DB AG und der mit Ihr verbundenen Unternehmen und für bauaffine Dienstleistungen (AVB SbaD) in der aktuellsten Version (abrufbar unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal)
Nicht erforderlich
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Sollte eine Bietergemeinschaft vorliegen, haften alle Mitglieder dieser gesamtschuldnerisch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den aufgeführten 2 Losen handelt es sich um zusammengefasste Fachlose/Hauptlose mit der im jeweiligen Los aufgeführten Anzahl von Losen
Fachlos 4: Sicherungsleistungen Winterdienst mit insgesamt 13 Losen
Fachlos 5: Räumleistungen und Selbstsicherung Winterdienst mit insgesamt 32 Losen
Der Leistungszeitraum fahrwegaffiner Winterdienst ist jeweils vom 15.10. bis 30.04.
Die Arbeiten im Gefahrenbereich der Gleise erfolgen unter örtlich festzulegenden Sicherungsmaßnahmen. Der Einsatz von zu benennenden Subunternehmern ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber zugelassen, dabei muss gewährleistet sein, dass die Subunternehmer die gleichen Bedingungen erfüllen, wie der Auftragnehmer.
Besonderheit:
Das Fachlos 4 fällt unter das bestehende Präqualifizierungssystem der Deutschen Bahn AG für Sicherungsleistungen. Insoweit erfolgt kein erneuter Teilnahmewettbewerb; teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die bereits zugelassenen Teilnehmer des Präqualifizierungssystems. Präqualifizierte Unternehmen für Sicherungsleistungen haben im Rahmen dieser Vergabe im Falle, dass sie ausschl. Angebote auf Fachlos 4 unterbreiten wollen, nur ihre Teilnahme unter Berücksichtigung der Fristen gem. IV.2.2 durch Angabe ihrer Präqualifikationsnummer zu bekunden.
Präqualifizierte Unternehmen für Sicherungsleistungen, die zusätzlich auch Angebote auf Fachlos 5 unterbreiten wollen, müssen für dieses Los den vollständigen Teilnahmeprozess durchlaufen.
Ein Hinweis auf die bestehende Präqualifikation für Sicherungsleistungen ist in diesen Fällen nicht ausreichend und führt zum Ausschluss bzw. Nichtberücksichtigung für diese Lose.
Die Anträge auf Teilnahme (Bewerbungen) sind unter Beifügung folgender Unterlagen ausschließlich über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen:
-Bekanntgabe der Präqualifizierungsnummer bei der Deutsche Bahn AG für Bewerber zum Fachlos 4
- als nicht präqualifiziertes Unternehmen
bzw.
- als präqualifiziertes Unternehmen für Sicherungsleistungen bei der DB mit
der Absicht sich auf das Fachlos 5 zu bewerben
- die Kopie eines aktuellen Handelsregister- bzw. Gewerberegisterauszugs, IHK- oder Handwerkskammer-
Bescheinigung (nicht älter als 12 Monate)
- Anhang C7 Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt
- den aktuellen Nachweis für 2022 einer bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung zur
1. Anpassung der Deckungssummen gem. Rahmenvereinbarung und
2. Aufnahme der zu versichernden Leistung "Winterdienst im Gleisbereich"
unverzüglich nach Zuschlagserteilung (falls erforderlich)
- Anlage 4 Bietereigenerklärung ausgefüllt
- Anhang C3 Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend)
Frist: siehe IV.2.2
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Unternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO)
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.