Qualifizierungssystem Ermittlung von Preissteigerung [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 010_200
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Ermittlung von Preissteigerung [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Vergabe von Dienstleistungen für Berechnung zur Preissteigerung im Zuge eines Verhandlungsverfahrens.
Im Zuge der Netzerweiterung wird es erforderlich, Preissteigerung von U-Bahn Projekten für die späteren Ausführungszeiträume zu ermitteln.
Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:
a) Prognose der Preisentwicklung
- Darlegung baubetrieblicher Grundlagen zur Berücksichtigung der Preisentwicklung und möglicher Bezugsgrößen mit besonderer Beachtung der Vorgaben des Leitfadens kostenstabiles Bauen (FHH) - Referenznachweis vergleichbaren Projekt
- Entwicklung einer Methodik zur nachvollziehbaren Berücksichtigung der Preisentwicklung bei der Kostenermittlung auf Grundlage statistischer Daten einschließlich einer Szenarienbetrachtung - Nachweis Beispiele
b) Fortschreibung der Prognose
- Zusammenstellung aktueller Daten für die Entwicklung von Baupreisen.
- Fortschreibung hinsichtlich der eingetretenen und der prognostizierten weiteren Entwicklung der Baupreise (Bespiele für Datenauswertung / ein Vergleichsprojekte)
c) Integration von Preisgleitklauseln in Bauverträge
- Identifizierung neuralgischer Punkte und Erarbeitung eines Konzepts zur Integration von Preisgleitklauseln in die vertraglichen Regelungen für die Bauausführung. (Bespiele eines Vergleichsprojektes)
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen um hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß
Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Hamburger HOCHBAHN weis daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 1 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges
7. Mindestumsatz von 0,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Preissteigerung
8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation
9. 1 Referenzen aus dem Unternehmensportfolio
a) Bewertung von Nachtragsangeboten aus baubetrieblicher Sicht
- Projekte öffentlicher Auftraggeber
- Erfahrungen aus gestörten Bauabläufen mit Identifizierung von Störungen AN/AG Verantwortungsbereichen (Beispiel aus einem Vergleichsprojekt)
10. 3 Referenzen aus dem Unternehmensportfolio mit vergleichbaren Leistungen zu Bauwerken öffentlicher Bauvorhaben mit Projektmitarbeit für die letzten 5 Jahre mit einem Bauvolumen von je min. 10. Mio EUR mit folgenden Inhalt der Referenzprojekte
- Nachweis aus vergleichbaren Projekten (Referenz 3 Projekte - > 50 MioEUR). Bewertung von Nachtragsangeboten aus baubetrieblicher Sicht und Auswertung für den Bauherren
- Nachweise/Referenzen für Störungsbedingte Fortschreibung baubetrieblicher Projektgrundlagen
- Gutachter / Schlichter in Verfahren zur Bewertung und AG-Mitwirkung bei streitigen Auseinandersetzungen
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 3. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß
§124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
zu 6. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 7. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 9. Tabellarische Darstellung der Referenz, Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens (Ausführungszeitraum, Größe des Teams), eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse.
Zu 10. Tabellarische Darstellung der Referenz, Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens (Ausführungszeitraum, Größe des Teams), eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RG6E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]