Mercedes-Benz Unimog U 423 Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222120594
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Mercedes-Benz Unimog U 423
Einsatzgebiet: Brückenprüfung und operativer Tunnelbetrieb sowie Tunnelreinigung
Hamburg
Lieferung eines Mercedes-Benz Unimog U 423 für den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
• Technisches Leistungsverzeichnis
• Firmenangaben
• Skizzen, Datenblätter, technische Beschreibungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer (EEA)
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA)
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA)
• Umsatzzahlen (EEA)
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EEA)
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzen (EEA)
• Referenzliste
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (EEA)
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs) (EEA)
• Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeits-normen) (EEA)
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.