Herstellung und Lieferung von Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze in Spiegelglanzqualität Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-403/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]398
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze in Spiegelglanzqualität
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10 Euro Polymermünze mit einer Mindestmenge Vollplättchen für die Außenringe und Kerne in Spiegelglanzausführung für das Ausgabejahr 2023 von 280.000 Stück (Lieferung bis spätestens Juli bzw. August 2022 entsprechend Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung) und einer maximalen Optionsmenge für die Ausgabe in den Jahren 2023 und 2024 von 600.000 Stück (Lieferung entsprechend Ziff. 3.4 bis 3.7 der Leistungsbeschreibung) vergeben.
Die Mindestmengen der Vollplättchen für die Außenringe sind für das Ausgabejahr 2023 gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen, d.h. jede Münzstätte ist mit jeweils 56.000 Außenringen in Spiegelglanzausführung zu beliefern.
Bezüglich der Lieferungen der Kerne für die 10-Euro-Münzausgabe des Ausgabejahres 2023 sind die Mindestmengen in Spiegelglanzausführung an die Münzstätte in München in Höhe von 168.000 Stück sowie an die Münzstätten Stuttgart und Karlsruhe in Höhe von je 56.000 Stück zu liefern.
Prägestätten der Bundesrepublik Deutschland in München, Stuttgart und Hamburg
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10 Euro Polymermünze mit einer Mindestmenge Vollplättchen für die Außenringe und Kerne in Spiegelglanzausführung für das Ausgabejahr 2023 von 280.000 Stück (Lieferung bis spätestens Juli bzw. August 2022 entsprechend Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung) und einer maximalen Optionsmenge für die Ausgabe in den Jahren 2023 und 2024 von 600.000 Stück (Lieferung entsprechend Ziff. 3.4 bis 3.7 der Leistungsbeschreibung) vergeben.
Die Mindestmengen der Vollplättchen für die Außenringe sind für das Ausgabejahr 2023 gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen, d.h. jede Münzstätte ist mit jeweils 56.000 Außenringen in Spiegelglanzausführung zu beliefern.
Bezüglich der Lieferungen der Kerne für die 10-Euro-Münzausgabe des Ausgabejahres 2023 sind die Mindestmengen in Spiegelglanzausführung an die Münzstätte in München in Höhe von 168.000 Stück sowie an die Münzstätten Stuttgart und Karlsruhe in Höhe von je 56.000 Stück zu liefern.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10 Euro Polymermünze mit einer maximalen Optionsmenge für die Ausgabe der Jahre 2023 und 2024 von 600.000 Stück (Lieferung entsprechend Ziff. 3.4 bis 3.7 der Leistungsbeschreibung) vergeben.
Die Optionsmngen der Vollplättchen für die Außenringe sind für die Ausgabejahre 2023 und 2024 gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen.
Die Optionsmengen der Kerne für die 10-Euro-Münzausgabe der Ausgabejahre 2023 und 2024 in Spiegelglanzausführung haben an die Münzstätte in München sowie an die Münzstätten Stuttgart und Karlsruhe zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze in Spiegelglanzqualität
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.