B 90 Ausbau bis Saaldorf, Lph 6 Strecke und RRB 2 Referenznummer der Bekanntmachung: A544320202
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 90 Ausbau bis Saaldorf, Lph 6 Strecke und RRB 2
B 90 Ausbau bis Saaldorf, Lph 6 Strecke und RRB 2
Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Thüringen, Saale-Orla-Kreis
Gegenstand der hier zu vergebenen Leistungen ist die Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6 HOAI) der auszubauenden Strecke der B 90 im Bereich Saaldorf einschließlich eines Regenrückhaltebeckens. Darüber hinaus sind Besondere Leistungen zu erbringen. Die Planung erfolgt mit der BIM-Methode. Die auszubauende Strecke liegt im Saale-Orla-Kreis und verläuft über den Bleilochstausee. Im Zuge des Ausbaus ist ein Ersatzneubau über den Bleilochstausee zu errichten und eine ca. 750 m lange Uferstützwand westlich davon. Diese beiden Bauwerke werden parallel ausgeschrieben und gebaut - sie sind nicht Vertragsbestandteil. Für die übrigen Bauwerke, zwei neue Brückenbauwerke, 5 Stützwände und1 RRB sowie für die Tiefbauarbeiten von drei Lichtsignalanlagen und Leitungsumverlegungen/-sicherungen erfolgen Zuarbeiten von den Fachplanern, die in die zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen zu integrieren sind. Es sind zahlreiche Zwangspunkte zu berücksichtigen, wie z.B. Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit, unmittelbar angrenzende FFH-Gebiete, parallel laufende Baumaßnahmen.
Mit dem Ausbau wird die straßenbauliche Infrastruktur an das prognostizierte Verkehrsaufkommen angepasst und die Verkehrssicherheit erhöht.
Der Planungsumfang umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen - Vorbereitung der Vergabe (§ 47 HOAI Lph 6) und Ingenieurbauwerke - ein RRB - Vorbereitung der Vergabe (§ 43 HOAI Lph 6).
sowie
Besondere Leistungen:
- Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
- Planung Deckenerneuerung auf ca. 300 m im Anschlussbereich an den Bestand
- Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens (§ 3 Absatz 2 BaustellV), insbesondere Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan, s. RAB 31)
- Leistungen für Kontrollprüfungen Erd- und Oberbau
- Planung mit der BIM-Methode (Erstellung und Abstimmung BAP, Bauablauf modellbasiert)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe ein ausgewähltes Referenzprojekt zu benennen. Das Referenzprojekt kann bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Mindeststandard sind folgende Leistungsbestandteile: Es liegt ein Referenzprojekt vor, das folgenden Inhalt hat:
• Referenzprojekt aus den letzten 6 Jahren (2016 ff.) und
• Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 6, § 47 HOAI 2021 und Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 6, § 43 HOAI 2021 (z. B. Regenrückhaltebecken)
• Projekt Aus- oder Neubaumaßnahme einer Bundesfernstraße mit Federführung bei der Integration weiterer Gewerke neben den Verkehrsanlagen: mindestens 1 Regenrückhaltebecken und 3 verschiedene Sparten Versorgungsanlagen wie Wasser, Fernmeldekabelanlage, elektr. Stromkabelanlage
Weiterhin sind für die Leistungserbringung zwei Mitarbeiter/Bearbeiter namentlich zu benennen.
Mitarbeiter 1
Die benannte Person muss folgenden Mindeststandard erfüllen:
• Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bauingenieurwesen/ Straßenbau und Straßenverkehr
• Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren in der in der Objektplanung für Verkehrsanlagen.
Für die benannte Person muss für ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das folgenden Mindeststandard erfüllt:
• Referenzprojekt aus den letzten 6 Jahren (2016 ff.) und
• Objektplanung Vorbereitung der Vergabe von Verkehrsanlagen gem. Anlage 13, Nr. 13.1 § 47 HOAI 2021 im Zuge einer Bundesfernstraße
Mitarbeiter 2:
Die benannte Person muss folgenden Mindeststandard erfüllen:
• Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bauingenieurwesen
• Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Erstellung von BIM-Fachmodellen für Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerke
• Berufserfahrung in der Erstellung von BIM-Koordinationsmodellen - bei 2 Projekten
Für die benannte Person muss für ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das folgenden Mindeststandard erfüllt:
• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2017 ff.) und
• Erstellung eines BIM-Fachmodells zur Objektplanung von Verkehrsanlagen (Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße) gem. Anlage 13, Nr. 13.1 § 47 HOAI 2021 oder Erstellung eines BIM-Fachmodells zur Objektplanung von Ingenieurbauwerken (Neubau oder Ersatzneubau) gem. Anlage 12, Nr. 12.1 § 43 HOAI im Zuge einer Bundesfernstraße
• Erstellung eines BIM-Koordinationsmodells
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).