Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung im Modulbau des Deutschen Bundestages Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-281-16-BL5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung im Modulbau des Deutschen Bundestages
Gegenstand der Leistung sind die Glas- und Glasfassadenreinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen im Dienstgebäude Modulbau (MODB) des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den von der Auftraggeberin angegebenen Turnussen und Verfahren.
Der MODB ist ein aus 400 Modulen bestehender Gebäudekomplex. Er dient im Wesentlichen der Unterbringung der Abgeordnetenbüros und den dazugehörigen Servicebüros der Bundestagsverwaltung. Diese Liegenschaft stellt somit hohe Anforderungen an das repräsentative Erscheinungsbild.
Zum Leistungsumfang gehören die Glasreinigung mit Rahmen, die Glasfassadenreinigung, die Reinigung der Aluminiumfassadenteile, die Reinigung der Screenwall, die Jalousiereinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen.
Die Anschrift des MODB lautet Adele-Schreiber-Krieger-Straße 6, 10117 Berlin.
Berlin - Mitte
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 29.034,76 m² zu reinigen. Die Höchstmenge der Reinigungen beträgt für die unter Punkt 6.1 dieser Leistungsbeschreibung genannten Flächen zwölfmal während der gesamten Vertragslaufzeit. Ausgenommen ist die in Punkt 6.1 Buchstabe f) genannte Reinigungsfläche, deren Höchstmenge viermal während der gesamten Vertragslaufzeit beträgt. Die Höchstmenge der unter Punkt 6.4 dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Tagesglasreinigung beträgt 4200 Stunden auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet. Die Höchstmenge der unter Punkt 6.5 dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Sonderreinigungen beträgt 1400 Stunden auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.
Die Leistungserbringung beginnt am 1. April 2022 und endet am 31. Dezember 2025. Die Auftraggeberin hat das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Monaten entweder zum 31. Dezember 2023 oder zum 31. Dezember 2024 zu kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt un-berührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung im Modulbau des Deutschen Bundestages
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.