Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Transporte von Münzplättchen vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5 - X -351/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]398
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bva.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Transporte von Münzplättchen vom 01.04.2022 bis 31.03.2026
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung mit den drei Bestbietenden zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern oder Ersatzbehältern/Verpackungen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten, den Rücktransporten von leeren Münztransportbehältern (MTB) oder Ersatzbehältern (bspw. Holzkisten) von den Münzstätten zu den Herstellern der Münzplättchen oder zum Lager des Dienstleisters, der für die Organisation und Bereitstellung der MTB vom Auftraggeber beauftragt ist, den Transporten von Außenringen, gefügten Ronden, Münzplättchen aus unedlen Metallen ohne Randschrift und ggf. Verpackungsmaterialien zwischen den fünf Münzstätten der Länder (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) sowie Transporten von MTB zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbeständen bei den Bedarfsträgern (Münzstätten, Hersteller der Münzplättchen und Dienstleister) geschlossen werden.
Derzeit erfolgen ca. 250 bis 350 Transporte jährlich.
Fünf staatlichen Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg)
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung mit den drei Bestbietenden zur Durchführung von Transporten von Münzplättchen verpackt in Münztransportbehältern oder Ersatzbehältern/Verpackungen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten, den Rücktransporten von leeren Münztransportbehältern (MTB) oder Ersatzbehältern (bspw. Holzkisten) von den Münzstätten zu den Herstellern der Münzplättchen oder zum Lager des Dienstleisters, der für die Organisation und Bereitstellung der MTB vom Auftraggeber beauftragt ist, den Transporten von Außenringen, gefügten Ronden, Münzplättchen aus unedlen Metallen ohne Randschrift und ggf. Verpackungsmaterialien zwischen den fünf Münzstätten der Länder (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) sowie Transporten von MTB zum Ausgleich von Mehr- oder Minderbeständen bei den Bedarfsträgern (Münzstätten, Hersteller der Münzplättchen und Dienstleister) geschlossen werden.
Derzeit erfolgen ca. 250 bis 350 Transporte jährlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Transporte von Münzplättchen vom 01.04.2022 bis 31.03.2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie in den EU-Bewerbungsbedingungen, dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
2. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Allgemeine Informationen zur e-Vergabe-Plattform finden Sie unter https://www.evergabe-online.de. Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
3. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.