Ehemaliges Tanklager Nord - Bodensanierung, Abbruch und Rückbau Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2021_0021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ehemaliges Tanklager Nord - Bodensanierung, Abbruch und Rückbau
Bodensanierung, Abbruch und Rückbau im Bereich des ehemaliges Tanklagers Nord auf dem Gelände der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
Landkreis Dahme Spreewald
Auf dem Gelände des ehemaligen Tanklagers Nord des Flughafens Berlin Brandenburg wurden Boden- und Grundwasserverunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) und Aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) nachgewiesen. Im Vorfeld der Baufeldfreimachung ist eine Teilsanierung der kontaminierten Bereiche sowie der Rückbau von schadstoffbelasteten Gebäuden, versiegelten Flächen sowie des Tanklagers nebst den peripheren Anlagenteilen erforderlich. Aufgrund der zum Teil sehr hohen Schadstoffkonzentrationen von MKW und BTEX sowie begleitenden Bodenluftbelastungen durch Methan sind maßnamevorbereitend sowie maßnahmebegleitend Bodenluftabsaugungen sowie eine Abstromsicherung des Grundwassers erforderlich. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen: - den vollständigen Rückbau und die Entkernung von Altgebäuden einschließlich aller im Erdreich befindlichen Bauteile, Schächte und unterschiedlicher Medienleitungen - den Rückbau/Abbruch/Verdämmung der vorhandenen Altkanalisation - Sanierung verunreinigter Böden mittels Bodenaustausch - Rückverfüllung der Aushubbereiche und abschließende Geländeprofilierung. Es ist geplant mit den Leistungen im IV. Quartal 2022 zu beginnen.
Grundlage für die Ausführung der Leistungen ist ein verbindlich erklärter Sanierungsplan gem. § 13 Bundes Bodenschutzgesetz. Dieser sieht einen lückenlosen Bodenaustausch mit einem Bohrdurchmesser von 1.500 mm vor. Auf Grund der logistischen Randbedingungen ist der Bohrgeräteeinsatz auf ein eine Höhe von 30 m begrenzt. Es wird eine Preisgleitklausel zur Abrechnung der anteiligen Dieselkosten im Zusammenhang mit den Transportleistungen für die Baumaßnahme vertraglich vereinbart.
Überschlägig sind folgende Hauptmassen zu bearbeiten:
• ca. 1.850 m2 Geophysikalische Kampfmittelsondierung;
• ca. 10.500 m² Abtrag und Zwischenlagerung von Oberboden;
• 1 St. Rückbau Bestandsgebäude (Bruttorauminhalt: 2.850 m³);
• 1 Stk. Unterirdisches Tanklager bestehend 6 Erdtanks á 375 m³ inklusive Schachtbauwerken und Behälterwanne;
• ca. 7.300 m3 Abtrag von Boden-/Bauschutthalden (inkl. sortenreine Materialtrennung) aus Rückbau;
• ca. 8.200 m3 Bodensanierung mittels Bodenaushub als Voraushub;
• ca. 15.200 m³ Bodenaustausch mittels Großlochbohrung;
• ca. 500 m Reinigung und anschließender Rückbau von Kanalleitungen;
• ca. 700 m³ Rückbau Kanalschächte und unterirdische Bauwerke bis 5 m Tiefe;
• Ca. 30.000 m³ Rückverfüllung der Aushubbereiche Tanklager und Bodenaustausch mit Lieferböden;
• ca. 14.000 m3 Transport und Entsorgung von verunreinigtem Boden und Bauschutt kleiner/gleich LAGA Z2;
• ca. 1.000 m3 Transport und Entsorgung von verunreinigtem Bauschutt >Z2 und sonstige gefährliche Abfälle (Asbest, KMF, AIV-Holz, etc.);
• ca. 20.000 m3 Transport von Boden gefährlichem Abfall LAGA > Z2;
• Begleitend ist kontaminierte Bodenluft sowie kontaminiertes Grundwasser für die Dauer von bis zu ca. 12 Monaten verfahrenstechnisch aufzubereiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option 1:
Anordnungsrecht gemäß Vertrag.
Option 2:
Bedarfspositionen (Zulagenpositionen): Mehrmengen in km für längeren Transportweg zu alternativen Entsorgern (Bodenbehandlungsanlagen).
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung und ggf. während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die vollständigen Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die vollständigen VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachfolgenden Erklärungen zu Mindeststandards sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1. und 2. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen und ebenfalls zu addieren. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 10,0 Mio. € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren/Wirtschaftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe für vergleichbare Leistungen in Höhe von 2,0 Mio. € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren/Wirtschaftsjahren (2018, 2019, 2020).
1. Unternehmensreferenzen (Siehe Mindeststandards):
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2011 erbracht worden sind bzw. spätestens bis 2 Monate nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.5 beinhalten. Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 und 1.5 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
2. Personelle Ausstattung (Siehe Mindeststandards):
2.1 Die durchschnittliche Mindestanzahl der Angestellten in den letzten 3 Jahren 2019, 2020, 2021.
2.2 Der Bewerber/ BewGe benennt mindestens 3 Personen für die nachfolgenden Funktionen und Anforderungen gemäß Pkt. 2.2.1 bis 2.2.3 mit einem Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 6 in der Erbringung vergleichbarer Leistungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1, für die o.g. ausgeschriebene Leistung.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 2.1 und 2.2 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
3. Angaben zur technischen Ausstattung (Siehe Mindeststandards):
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber/ BewGe der Nachweis erbracht wird, dass sein Unternehmen über die geforderte technische Ausstattung verfügt. Der Nachweis muss durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 3 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
4. Zertifizierung/Arbeitssicherheitsmanagement (Siehe Mindeststandards):
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber/ BewGe die u.g. Nachweise zu 4.1 und 4.2 durch Vorlage eines Zertifikats/ einer Bescheinigung oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 4 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
Zu 1. Unternehmensreferenzen:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber d über die nachfolgenden Unternehmensreferenzen verfügt:
1.1 mind. 3 Referenzen im unter Pkt. 1 genannten Zeitraum zu:
Leistungsgart: Erdbau im kontaminierten Bereich nach DGUV 101-004 vorliegen,
Leistungsumfang: Bauzeit mind. 3 Monate und ausgetauschtes Bodenvolumen von mind. 5.000 m3.
1.2 mind. 2 Referenzen im unter Pkt. 1 genannten Zeitraum zu:
Leistungsart: Bodenaustausch im Großlochbohrverfahren im kontaminierten Bereich vorliegen,
Leistungsumfang: Bauzeit mind. 3 Monate und ausgetauschtes Bodenvolumen von mind. 5.000 m3.
1.3 mind. 2 Referenzen im unter Pkt. 1 genannten Zeitraum zu:
Leistungsart: Bodenaustausch im kontaminierten Bereich in der gesättigten Bodenzone mit Bodenentwässerung in Entwässerungscontainern vorliegen,
Leistungsumfang: Bauzeit mind. 2 Monate und ausgetauschtes Bodenvolumen von mind. 2.500 m3.
1.4 mind. 1 Referenz im unter Pkt. 1 genannten Zeitraum zu:
Leistungsart: Bodenaustausch im Großlochbohrverfahren im kontaminierten Bereich mit Absaugung und Reinigung der Luft oberhalb der Bohreinrichtung vorliegt,
Leistungsumfang: Volumenstrom mind. 500 m3/h.
1.5 mind. 2 Referenzen im unter Pkt. 1 genannten Zeitraum zu:
Leistungsart: Transport von gefährlichen Abfällen vorliegen,
Leistungsumfang: Bauzeit mind. 3 Monate und ausgetauschtes Bodenvolumen von mind. 5.000 m3.
Zu 2. Personelle Ausstattung:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber über die nachfolgende personelle Ausstattung verfügt.
2.1 Die durchschnittliche Mindestanzahl der Angestellten in den letzten 3 Jahren 2019, 2020, 2021 beträgt:
• Mind. 5 Angestellte Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 6 in der Erbringung vergleichbarer Leistungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1,
• Mind.10 Angestellte Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 3 in der Erbringung vergleichbarer Leistungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.
2.2 Der Bewerber/ BewGe benennt mind. 3 Personen für die nachfolgenden Funktionen und Anforderungen mit einem Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 6 in der Erbringung vergleichbarer Leistungen gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 wie folgt:
2.2.1 Mind. 1 Projektleiter:
• Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar,
• ≥ 10 Jahre Berufserfahrung,
• Mind. 2 Referenzen, die gem.Ziffer III.1.3), Punkt 1 die Mindestanforderungen nach Zeit, Art und Umfang erfüllen.
2.2.2 Mind. 1 Bauleiter:
• Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar,
• ≥ 5 Jahre Berufserfahrung,
• mind. 2 Referenzen, die gem. Ziffer III.1.3), Punkt 1 die Mindestanforderungen nach Zeit, Art und Umfang erfüllen.
2.2.3 Mind. 1 Polier:
• Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder Fachkraft/Polier oder vergleichbar,
• ≥ 5 Jahre Berufserfahrung,
• mind. 2 Referenzen, die gem. Ziffer III.1.3), Punkt 1 die Mindestanforderungen nach Zeit, Art und Umfang erfüllen.
Zu 3. Angaben zur technischen Ausstattung:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber über die nachfolgende technische Ausstattung verfügt.
• Nachweis des Vorhandenseins von Erdbaugeräten mit Schutzbelüftung nach BGI 581;
• Großbohrgeräte mit maximaler Höhe 30m;
• Bodenluftreinigungsanlage mit einem Volumenstrom von mind. 500 m3/h;
• Grundwasserreinigungsanlage mit einem Volumenstrom von mind. 20 m3/h.
Zu 4. Zertifizierung/Arbeitssicherheitsmanagement:
4.1 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber die nachfolgenden Nachweise durch Vorlage eines Zertifikats/einer Bescheinigung erbracht werden:
• Nachweis der Sachkunde nach DGUV 101-004 und TRGS 524,
• Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (EfB),
• Zertifizierung zur Entnahme von Probenmaterial (PN 98),
• Befähigungsschein gem. Sprengstoffgesetz - SprengG § 20.
4.2 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber über ein Arbeitssicherheitsmanagement verfügt. Der Nachweis muss durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als BewGe einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der BewGe das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von BewGe stellt die Vergabestelle ein Formular Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung, das von BewGe genutzt werden soll.
a) Alle eingesetzten leitenden AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2020-0021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.04.2022, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
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