Bf Freilassing, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55580
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Freilassing, Oberleitungsarbeiten
Bf Freilassing, Oberleitungsarbeiten
Bf Freilassing, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es liegt ein Prüfungssystem/ Qualifizierungssystem gem. SektVO §37 und 48 vor. Die Bekanntmachung wurde zuletzt im Amtsblatt der EU 2021/S 209-548537 vom 27.10.2021 veröffentlicht und ist gleichzeitig ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Vertragstext des Bayern-Paket II bezieht sich auf die Anlage 10 der LuFV. Das Verhandlungsverfahren ist anzuwenden gem. LuFV, Anlage 10, Elektrotechnik. Ein Teilnahmewettbewerb ist nicht erforderlich, da alle präqualifizierten Firmen am Verfahren beteiligt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf Freilassing, Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.