Rahmenvertrag - Lieferung ASS, diverse Leuchten, E30 Kästen und Heizungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0248-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - Lieferung ASS, diverse Leuchten, E30 Kästen und Heizungen
Vergeben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung Arbeitsstromsteckdosen, diverse Leuchten, E30 Kästen und Heizungen für einen festen Zeitraum von zwei Jahren (2021 - 2023) mit der Option der Verlängerung auf maximal zwei weiteren Jahren.
im gesamten U-Bahnnetz Berlins
Gegenstand dieser Vergabe ist ein Rahmenvertrag über welchen die BVG die Lieferung von Arbeitsstromsteckdosen, diverse Leuchten, E30 Kästen und Heizungen für Niederspannungsanlagen, Grundinstandsetzungen und den Bau von Ausgängen sowie Einabu von Aufzügen sicherstellen kann. Umfassend sind insbesondere: - 280 Stück Arbeitsstromsteckdosen (ASS) und Pumpen-Vt - 100 Stück Rettungszeichenleuchten - 2.400 Stück Feuchtraumleuchten, verschiedene Wattagen, inkl. diverse Ersatzteile zu den Leuchten (240 Stück) - 415 Stück diverse LED-Beleuchtung unterschiedlicher Hersteller für Nebenräume, Transparente und Büros, inkl. diverse Ersatzteile zu den Leuchten (315 Stück) - 1.050 Stück Feuchtraumleuchten für den Tunnel (verschiedene Typen), inkl. diverse Ersatzteile für die Leuchten (110 Stück) - 1.575 Stück verschiedene LED Leuchten für den Bahnsteig, als Ein- bzw. Aufbauleuchten, Medienträger, Blindteile, passende Lautsprecher (zum System) und Ersatzteile von verschiedenen Herstellern - 570 Stück Feuchtraumleuchten in LED für den Bahnsteig, auch als Einbauleuchten, inkl. Zubehör, Einbaurahmen und Ersatzteile - 600 Stück Feuchtraumleuchten 2x58W als Baubeleuchtung, inkl. Anschlussdose und Leitung - 930 Stück LED-Handlaufbeleuchtung, inkl. Treiber - 436 Stück Deckeneinbau Downlights LED und Anschlussbox - 888 Stück Feuchtraumleuchten aus Kunststoff (LED) als Einbauleuchten, diverse Medienträger unterschiedlicher Länge, Blindteile, Kameragehäuse und Lautsprecher, sowie Rundleuchten für den Bahnhof Seestraße - 265 Stück Rundleuchten, d=600mm als Ein- bzw. Aufbauleuchte in LED - 610 Stück Leuchten für den Bahnsteig, aus Aluminiumstrangpressprofil, inkl. Blindabdeckungen, Lautsprechern und Medienträger - 1.160 Stück E30 Kästen in diversen Ausführungen - 70 Stück Heizungen in verschiedenen Leistungen Die detaillierte Beschreibung der zu liefernden Materialien ergibt sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.09.2021 bis zum 31.08.2023 geschlossen werden, mit einer Fortführungsoption bis maximal 31.08.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag - Lieferung ASS, diverse Leuchten, E30 Kästen und Heizungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.