Rahmenvertrag für die Fertigung und Lieferung von Fernmeldekabel Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006296

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für die Fertigung und Lieferung von Fernmeldekabel

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006296
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32521000 Fernmeldekabel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fertigen und Liefern des Fernmeldekabel-Typs AJ-02YSTF(L)2YD2YBB2Y 25x4x0,9 STI LG (F0,8)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32521000 Fernmeldekabel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Fertigen und Liefern von Fernmeldekabel auf Abruf bestimmter Lieferlängen.

Bei dem Volumen wird von einer kalkulatorischen Bedarfsmenge von jeweils 20 km pro Jahr ausgegangen. Auf Grund der Abhängigkeit von (netz-) technischen und infrastrukturellen Entwicklungen sowie vom z.T. nicht planbaren Eingang von Kundenaufträgen kann es während der Vertragslaufzeit hier jedoch zu Abweichungen kommen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für den Teilnahmewettbewerb wird grundsätzlich die Eignung zur Herstellung von Fernmeldekabel vorausgesetzt und wird anhand der abgeforderten und eingereichten Unterlagen durch die Vergabestelle geprüft.

Spätestens mit Einreichung des Angebotes ist der Nachweis der bestandenen Typprüfung (Längswasserdichtheit) gemäß den Vorgaben in der TB3665 unter Nr. 10.1 zwingend einzureichen.

Ein Angebot eines Bewerbers ohne den vorgenannten Nachweis wird in der Angebotsauswertung nicht berücksichtigt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 248-658008
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für die Fertigung und Lieferung von Fernmeldekabel

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wurde gemäß § 57 SektVO aufgehoben und eingestellt.

Die Aufhebung des Verfahrens liegt darin begründet, dass keines der eingereichten Angebote das geforderte Ausschreibungskriterium des Festpreises erfüllt und folglich kein verbindliches und zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.

Ein sich anschließendes neues Vergabeverfahren über diesen veröffentlichten Gesamtbedarf wird ausgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:

a) Wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1Nr.1GWB),

b) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),

c) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3GWB),

d) Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2022