Rahmenvertrag für die Fertigung und Lieferung von Fernmeldekabel Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006296
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Fertigung und Lieferung von Fernmeldekabel
Fertigen und Liefern des Fernmeldekabel-Typs AJ-02YSTF(L)2YD2YBB2Y 25x4x0,9 STI LG (F0,8)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Fertigen und Liefern von Fernmeldekabel auf Abruf bestimmter Lieferlängen.
Bei dem Volumen wird von einer kalkulatorischen Bedarfsmenge von jeweils 20 km pro Jahr ausgegangen. Auf Grund der Abhängigkeit von (netz-) technischen und infrastrukturellen Entwicklungen sowie vom z.T. nicht planbaren Eingang von Kundenaufträgen kann es während der Vertragslaufzeit hier jedoch zu Abweichungen kommen.
Für den Teilnahmewettbewerb wird grundsätzlich die Eignung zur Herstellung von Fernmeldekabel vorausgesetzt und wird anhand der abgeforderten und eingereichten Unterlagen durch die Vergabestelle geprüft.
Spätestens mit Einreichung des Angebotes ist der Nachweis der bestandenen Typprüfung (Längswasserdichtheit) gemäß den Vorgaben in der TB3665 unter Nr. 10.1 zwingend einzureichen.
Ein Angebot eines Bewerbers ohne den vorgenannten Nachweis wird in der Angebotsauswertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für die Fertigung und Lieferung von Fernmeldekabel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 57 SektVO aufgehoben und eingestellt.
Die Aufhebung des Verfahrens liegt darin begründet, dass keines der eingereichten Angebote das geforderte Ausschreibungskriterium des Festpreises erfüllt und folglich kein verbindliches und zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Ein sich anschließendes neues Vergabeverfahren über diesen veröffentlichten Gesamtbedarf wird ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) Wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1Nr.1GWB),
b) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
c) Soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3GWB),
d) Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).