VDE 8/9 Hauptleistungen PD Dresden / Dornreichenbach, BÜW-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58475
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8/9 Hauptleistungen PD Dresden / Dornreichenbach, BÜW-Leistungen
VDE 8/9 Hauptleistungen PD Dresden / Dornreichenbach, BÜW-Leistungen
Dresden / Dornreichenbach
Los 1: Bauüberwachung Oberbau / Tiefbau / Konstruktiver Ingenieurbau
Gegenstand der geplanten Baumaßnahme ist der ETCS-Lückenschluss im Abschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a). Nach erfolgtem Lückenschluss, Finalisierung der Ausrüstung im Abschnitt Riesa – Dresden und Ausrüstung der Elbtalstrecke Dresden – Schöna-Tschechien ist u.a. der durchgehende ETCS-Zugbetrieb im internationalen Güterverkehr in der Relation zwischen ZBA Halle und Tschechien möglich.
Der mit ETCS Level 2 auszurüstende Streckenabschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a) befindet sich auf der Strecke 6363, einer zweigleisigen elektrifizierten Hauptbahn, welche Leipzig mit Dresden verbindet. Der Streckenabschnitt befindet sich im Bundesland Sachsen und gliedert sich in die Betriebsstellen Engelsdorf, Borsdorf, Machern, Wurzen, Dornreichenbach, Dahlen, Oschatz sowie in die freie Strecke in der Relation Bf Oschatz – Bf Riesa.
Verlängerung des Ausführungszeitraumes (optional) siehe Punkt II.2.11
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2023 bis 31.12.2023 (Option 1)
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2024 bis 31.12.2024 (Option 2)
entfällt
Dresden / Dornreichenbach
Los 2: Bauüberwachung Elektrische Energieanlagen / Oberleitungsanlagen
Gegenstand der geplanten Baumaßnahme ist der ETCS-Lückenschluss im Abschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a). Nach erfolgtem Lückenschluss, Finalisierung der Ausrüstung im Abschnitt Riesa – Dresden und Ausrüstung der Elbtalstrecke Dresden – Schöna-Tschechien ist u.a. der durchgehende ETCS-Zugbetrieb im internationalen Güterverkehr in der Relation zwischen ZBA Halle und Tschechien möglich.
Der mit ETCS Level 2 auszurüstende Streckenabschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a) befindet sich auf der Strecke 6363, einer zweigleisigen elektrifizierten Hauptbahn, welche Leipzig mit Dresden verbindet. Der Streckenabschnitt befindet sich im Bundesland Sachsen und gliedert sich in die Betriebsstellen Engelsdorf, Borsdorf, Machern, Wurzen, Dornreichenbach, Dahlen, Oschatz sowie in die freie Strecke in der Relation Bf Oschatz – Bf Riesa.
Verlängerung des Ausführungszeitraumes (optional) siehe Punkt II.2.11
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2023 bis 31.12.2023 (Option 1)
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2024 bis 31.12.2024 (Option 2)
entfällt
Dresden / Dornreichenbach
Los 3: Betraantragsteller
Gegenstand der geplanten Baumaßnahme ist der ETCS-Lückenschluss im Abschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a). Nach erfolgtem Lückenschluss, Finalisierung der Ausrüstung im Abschnitt Riesa – Dresden und Ausrüstung der Elbtalstrecke Dresden – Schöna-Tschechien ist u.a. der durchgehende ETCS-Zugbetrieb im internationalen Güterverkehr in der Relation zwischen ZBA Halle und Tschechien möglich.
Der mit ETCS Level 2 auszurüstende Streckenabschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a) befindet sich auf der Strecke 6363, einer zweigleisigen elektrifizierten Hauptbahn, welche Leipzig mit Dresden verbindet. Der Streckenabschnitt befindet sich im Bundesland Sachsen und gliedert sich in die Betriebsstellen Engelsdorf, Borsdorf, Machern, Wurzen, Dornreichenbach, Dahlen, Oschatz sowie in die freie Strecke in der Relation Bf Oschatz – Bf Riesa.
Verlängerung des Ausführungszeitraumes (optional) siehe Punkt II.2.11
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2023 bis 31.12.2023 (Option 1)
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2024 bis 31.12.2024 (Option 2)
entfällt
Dresden / Dornreichenbach
Los 4: TSB / Abrechnung
Gegenstand der geplanten Baumaßnahme ist der ETCS-Lückenschluss im Abschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a). Nach erfolgtem Lückenschluss, Finalisierung der Ausrüstung im Abschnitt Riesa – Dresden und Ausrüstung der Elbtalstrecke Dresden – Schöna-Tschechien ist u.a. der durchgehende ETCS-Zugbetrieb im internationalen Güterverkehr in der Relation zwischen ZBA Halle und Tschechien möglich.
Der mit ETCS Level 2 auszurüstende Streckenabschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a) befindet sich auf der Strecke 6363, einer zweigleisigen elektrifizierten Hauptbahn, welche Leipzig mit Dresden verbindet. Der Streckenabschnitt befindet sich im Bundesland Sachsen und gliedert sich in die Betriebsstellen Engelsdorf, Borsdorf, Machern, Wurzen, Dornreichenbach, Dahlen, Oschatz sowie in die freie Strecke in der Relation Bf Oschatz – Bf Riesa.
Verlängerung des Ausführungszeitraumes (optional) siehe Punkt II.2.11
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2023 bis 31.12.2023 (Option 1)
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2024 bis 31.12.2024 (Option 2)
entfällt
Dresden / Dornreichenbach
Los 5: BHV / Sicherungsüberwachung / SiGeKo BÜB
Gegenstand der geplanten Baumaßnahme ist der ETCS-Lückenschluss im Abschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a). Nach erfolgtem Lückenschluss, Finalisierung der Ausrüstung im Abschnitt Riesa – Dresden und Ausrüstung der Elbtalstrecke Dresden – Schöna-Tschechien ist u.a. der durchgehende ETCS-Zugbetrieb im internationalen Güterverkehr in der Relation zwischen ZBA Halle und Tschechien möglich.
Der mit ETCS Level 2 auszurüstende Streckenabschnitt Leipzig Hbf (a) – Riesa (a) befindet sich auf der Strecke 6363, einer zweigleisigen elektrifizierten Hauptbahn, welche Leipzig mit Dresden verbindet. Der Streckenabschnitt befindet sich im Bundesland Sachsen und gliedert sich in die Betriebsstellen Engelsdorf, Borsdorf, Machern, Wurzen, Dornreichenbach, Dahlen, Oschatz sowie in die freie Strecke in der Relation Bf Oschatz – Bf Riesa.
Verlängerung des Ausführungszeitraumes (optional) siehe Punkt II.2.11
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2023 bis 31.12.2023 (Option 1)
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2024 bis 31.12.2024 (Option 2)
entfällt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung zur unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention, Bekennung, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
- Erklärung, dass keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, entsprechend der national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ebenfalls soll versichert werden, unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Außerdem steht das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl sollte eingesetzt werden:
Los 1 (BÜW OB/TB/KIB SAS/4,2) mind. 1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB) (Qualifikation: SAS, TB 4.2) BÜB mit 5 Jahren Berufserfahrung, Referenz: mind. 1 Projekt der DB mit einem Gesamtwertumfang größer 15,0 Mio. € u. mind. 1 Projekt der DB mit einem Gesamtwertumfang größer 5,0 Mio. €
Los 2 (BÜW EEA/OLA SAS/4.2) mind. 1 Bauüberwacher EEA/OLA (Qualifikation: SAS, TB 4.2) BÜB mit 5 Jahren Berufserfahrung, Referenz: mind. 1 Projekt der DB mit einem
Gesamtwertumfang größer 5,0 Mio. €
Los 3 (Betraantragsteller) 5 Jahre Berufserfahrung, Referenz: mind. 1 Projekt der DB mit einem Gesamtwertumfang größer 15,0 Mio. € u. mind. 1 Projekt der DB mit einem Gesamtwertumfang größer 5,0 Mio. €
Los 4 (TSB, Abrechnung)5 Jahre Berufserfahrung in Projekten der DB mit Einsatzgebiet gemäß Leistungsbeschreibung
Los 5 (BHV / Sicherungsüberwachung / SiGeKo BÜB: mind. 1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB) 5 Jahre Berufserfahrung BÜB mit Schwerpunkt Schnittstellenkoordination sowie Ausbildung zum Eisenbahnbetriebsleiter zur Abdeckung der Bauherrenvertretung, Referenz: mind. 1 Projekt der DB mit einem Gesamtwertumfang größer 15,0 Mio. € u. mind. 1 Projekt der DB mit einem samt-wertumfang größer 5,0 Mio. €
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1) DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Un-ternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ.
Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.