Bodenbeläge, Neubau CFII u. HCTI Referenznummer der Bekanntmachung: OV 002-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbeläge, Neubau CFII u. HCTI
Diese Leistung beinhaltet vor allem die Herstellung der Bodenbelagsarbeiten, in allen Regelgeschossen.
Folgende Bauleistungen und Planung sind auszuführen:
Schleifen Untergrund Zementestrich mit Grundierung: ca. 9.890 m²
Epoxidharz-Dampfsperre: ca. 1.340 m²
Füll- und Ausgleichspachtelung: ca. 9.890 m²
Hochlamellenparkett Eiche mit Erstpflege: ca. 1.200 m²
Kautschukbelag mit Erstpflege: ca. 6.847 m²
Sockelausbildung Kautschuk: 5080 m
Textilbelag: ca. 1.875 m²
Sockelleisten MDF: ca. 2422 m²
Sauberlaufmatte: ca. 12 m²
Schutzmaßnahmen: 9.922 m²
UKE Hamburg-Eppendorf Martinstr. 52 20246 Hamburg
Diese Leistung beinhaltet vor allem die Herstellung der Bodenbelagsarbeiten, in allen Regelgeschossen.
Folgende Bauleistungen und Planung sind auszuführen:
Schleifen Untergrund Zementestrich mit Grundierung: ca. 9.890 m²
Epoxidharz-Dampfsperre: ca. 1.340 m²
Füll- und Ausgleichspachtelung: ca. 9.890 m²
Hochlamellenparkett Eiche mit Erstpflege: ca. 1.200 m²
Kautschukbelag mit Erstpflege: ca. 6.847 m²
Sockelausbildung Kautschuk: 5080 m
Textilbelag: ca. 1.875 m²
Sockelleisten MDF: ca. 2422 m²
Sauberlaufmatte: ca. 12 m²
Schutzmaßnahmen: 9.922 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das Zweifache des Auftragswertes der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission ist nicht öffentlich. Das Submissionsergebnis wird auf die Vergabeplattform eingestellt.
Keine. Elektronische Öffnung der Angebote.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y88RU8H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.