Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung
Die HADAG Seetouristik & Fährdienst AG, eine Aktiengesellschaft, deren Anteile mittelbar von der Freien und Hansestadt Hamburg gehalten werden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt), beabsichtigt den Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes für die tägliche Beförderung von Passagieren im Bereich des Hamburger Hafens (nachfolgend "Schiff" genannt). Das Schiff soll im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung des Auftraggebers verschiedene Routen im Hamburger Hafen bedienen.
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG St. Pauli Fischmarkt 28 20359 Hamburg
Die HADAG Seetouristik & Fährdienst AG, eine Aktiengesellschaft, deren Anteile mittelbar von der Freien und Hansestadt Hamburg gehalten werden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt), beabsichtigt den Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes für die tägliche Beförderung von Passagieren im Bereich des Hamburger Hafens (nachfolgend "Schiff" genannt). Das Schiff soll im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung des Auftraggebers verschiedene Routen im Hamburger Hafen bedienen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erwerb eines gebrauchten Fahrgastschiffes zur Personenbeförderung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUTRUUG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]