Rahmenvereinbarung "Unterstützung des Programmmanagements im Programm Digitale Verwaltung NRW" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Unterstützung des Programmmanagements im Programm Digitale Verwaltung NRW"
Das Programm „Digitale Verwaltung NRW“ wurde unter Federführung des CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgesetzt, um das E-Government-Gesetz NRW umzusetzen und den Umbau der Landesverwaltung zu einer digitalen Verwaltung voranzutreiben. Basierend auf diesen Grundlagen verantwortet der CIO nun bis Ende des Jahres 2025 die Einführung der E-Verwaltungsarbeit in mehr als 300 Landesbehörden sowie die Optimierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen (Fach-, Querschnitts- und Standardprozesse) in mehr als 580 Landesbehörden. Die PD unterstützt hierbei vor allem das Programmmanagement bei der Erfüllung seiner strategischen und operativen Aufgaben.
Zusätzlich verantwortet die CIO-Abteilung unter anderem die nachhaltige strategische Steuerung der IT innerhalb der Landesverwaltung sowie den Ausbau von Open Government und E-Government. Im Themenfeld E-Government umfasst dies neben dem Programm DVN auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Mittels der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Partner geschlossen werden, der die PD entlang der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen im Programm „Digitale Verwaltung NRW“ unterstützt. Der Umfang der benötigten personellen Ressourcen korrespondiert dabei mit der Anzahl der zu betreuenden Projekte in den Bereichen E-Verwaltungsarbeit und Geschäftsprozessoptimierung. Die Umsetzungsfrist des Programms aus dem E-Government-Gesetz NRW ist der 31.12.2025.
Düsseldorf
keine Lose
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handels-/Berufsregisterauszug - nicht älter 6 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB
3. Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz 2019 - 2021
zu Eignungskriterium 3: Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a.
zu Eignungskriterium 4: Durchschnittlicher Gesamtumsatz für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 mind. 1.8 Mio pro Jahr
5. Unternehmensdarstellung: Maximal 2 DIN-A4 Seiten
6. Aktuelle Anzahl für den Leistungsgegenstand qualifizierter Berater
7. Projektreferenzen: Projektreferenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im Leistungsgegenstand
zu Eignungskriterium 6: Die aktuelle Anzahl an beschäftigten Beratern, die sich für die Beratungsleistungen des gesamten Leistungsgegenstands qualifizieren, muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Summe mindestens 10 sein.
zu Eignungskriterium 7: Mind. drei Projektreferenzen aus den letzten 3 Jahren (Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum 02/2019 – 02/2022).
Davon muss sich jeweils
- eine auf den Leistungsgegenstand Operative Programmsteuerung (Mindestanforderung: 180 PT und Projektlaufzeit 6 Monate),
- eine auf den Leistungsgegenstand Programmmanagement-Office (PMO) (Mindestanforderung: 35 PT und Projektlaufzeit 6 Monate) und
- eine auf den Leistungsgegenstand Prozessdigitalisierung (Mindestanforderung: 90 PT und Projektlaufzeit 6 Monate) beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.