Betriebsunterstützung IT Zentrale Dienste Referenznummer der Bekanntmachung: AL 23/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung IT Zentrale Dienste
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung aus.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Betriebsunterstützung des Geschäftsbereiches IT (GB-IT) bei der Betreuung/Wartung/Service/Administration der zentralen IT-Dienste.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
Siehe Preisblatt:
Optional: Bereitschaftsdienst an Werktagen außer Samstags in der Zeit von 18:00 bis 8:00 Uhr - 32 Schichten
Optional: Bereitschaftsdienst an Wochenenden von Freitags 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr - 16 Wochenenden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsätze: Nachzuweisen ist der Gesamtumsatz (netto) und der Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge im Bereich Basis-IT-System und Microsoft-Infrastruktur.
2. Unternehmensreferenzen: Nachzuweisen sind mind. 3 Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Beratungsaufträge aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller).
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge im Bereich Basis-IT-System und Microsoft-Infrastruktur.
zu Eignungskriterium 1: Gefordert ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (netto) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre.
zu Eignungskriterium 2: Jede der 3 Referenzen muss folgende Kriterien erfüllen:
- Es handelt sich bei den drei Referenzen um einen Auftrag im universitären Umfeld.
- Weiterhin muss mindestens eine der drei Referenzen bei einer Universitätsklinik sein.
- Darüber hinaus muss der Umfang bei allen der drei Referenzen insgesamt mind. 75 Personentage aufweisen.
3. Beschäftigtenzahlen: Nachzuweisen sind die Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021)
zu Eignungskriterium 3: Gefordert ist in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens folgende Anzahl von Mitarbeiter*innen, die die Voraussetzungen der Leistungsbeschreibung erfüllen:
- mind. 30 Berater mit Qualifikationen im IT-Umfeld laut Leistungsbeschreibung
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung erst ca. drei Tage nach der EU - Veröffentlichung auf dem Bieterportal zur Verfügung steht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]