WHG 1588 - Baureinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 1588-1-2064
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 1588 - Baureinigung
Baureinigung:
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Bei den Leistungen der Ausschreibung handelt es sich im wesentlichen um die Ausführung der Gebäude-Feinreinigung zur Bauübergabe nach der Neubaumaßnahme von 3 Wohngebäuden, Klothildestrasse 11. Desweiteren sind Leistungen als baubegleitende Reinigungsarbeiten vorgesehen.
Berlin
Baureinigung:
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Die 3 Wohngebäude weisen eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 3.600 m2 auf, als Hauptpositionen sind u.a. zu reinigen:
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- ca. 113 Fenster und ca. 16 Terrassen-Türen
- ca. 226 m2 Balkon- und Terrassenflächen
- ca. 40 Wohnungs-Eingangstüren, 96 Holz-Innentüren, 8 Stahlblech-Innentüren
- Stahlgeländer innen und außen
- 4 Aufzuganlagen mit Türen und Kabinen
- div. Beleuchtungskörper
- ca.2.200 m2 PVC-Bodenbelag, ca. 550 m2 Wandfliesen
- ca. 120 Sanitärobjekte
- ca. 42 Briefkästen/Schaukästen
- div. Fahrradständer
- div. Haustechnik-Bauteile
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis),
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) des Landes Berlin,
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
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Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
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Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
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2) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit" der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).
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3) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen);
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4) Nachweis der Eintragung in die Handwerkerrolle (Anlage B) des Gebäudereinigerhandwerks bei der Handwerkskammer (Handwerkskarte).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
5) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 5 Mio. Euro für Sachschäden inkl. Umweltschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss ebenso einen Schlüsselverlust abdecken. Die Haftungsgesamtsumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss bei mehreren Inanspruchnahmefällen mind. 10 Mio. Euro jährlich betragen. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
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6) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.
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7) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart "Durchführung Bauendreinigung" (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.
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Für die geforderten Angaben der Punkte 6) und 7) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
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Zu 6) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro.
8) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
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Für die geforderten Angaben des Punktes 8) ist ein Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
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9) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Durchführung Bauendreinigung) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
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Für die geforderten Angaben des Punktes 9) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
Zu 8) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.
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Zu 9) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz für "Durchführung Bauendreinigung", welche im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro.
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Abschnitt IV: Verfahren
ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
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2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
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6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.