ITDZ Berlin: Umsetzung § 2b UStG Referenznummer der Bekanntmachung: 21_2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/152963
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ITDZ Berlin: Umsetzung § 2b UStG

Referenznummer der Bekanntmachung: 21_2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umsetzung des § 2b UStG: Fachliche Entwicklung und Abstimmung sowie Umsetzung und Implementierung aller erforderlichen Voraussetzungen zur rechtskonformen Behandlung der Leistungen des IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR in Bezug auf die Neuregelung der Umsatzbesteuerung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Umsetzung des § 2b UStG inkl. der fachlichen Entwicklung und Abstimmung sowie Umsetzung und Implementierung aller erforderlichen Voraussetzungen zur rechtskonformen Behandlung der Leistungen des IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR in Bezug auf die Neuregelung der Umsatzbesteuerung.

Der geschätzte Auftragswert dieses Vertrages beträgt (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.

Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Vertrag nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsbewertung gem. Kriterienkatalog / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/06/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):

(A) = Ausschlusskriterium,

*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,

*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,

*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),

*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,

*S = wird in Summe beurteilt,

* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.

III.1.1.1 (A): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U

III.1.1.2 (A): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U

III.1.1.3 (A): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU; *A, *U

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(Legende siehe III.1.1)

III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U

III.1.2.2 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag.

Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen.; *E

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

(Legende siehe III.1.1)

Zu III.1.2.3 (A): Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag bzw. entsprechende Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(Legende siehe III.1.1)

III.1.3.1 (A): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A

III.1.3.2 (A): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U

III.1.3.3 (A): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bewerber/Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(Legende siehe III.1.1)

III.2.2.1 (A): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U

III.2.2.2 (A): Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit der Teilnahmeantrag/das Angebot von einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abgegeben wird.; *A

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/05/2022
Ortszeit: 13:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2022