Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in der Direktion Koblenz (VOEK 047-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 047-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=449956
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=449956
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in der Direktion Koblenz (VOEK 047-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 047-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen sind im vereinbarten Umfang für insgesamt 76 St. Förderanlagen, darunter Personenbeförderungsanlagen, Personen- und Lastenbeförderungsanlagen, Lastenaufzüge, Scheren-Hebebühnen, Lifte, Kleingüterlastenaufzüge, Paternoster, einen Feuerwehr- und einen Beihindertenlastenaufzug, unterschiedlich verteilt auf 4 Lose zu erbringen. Die Anlagen befinden sich unterschiedlich verteilt in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Je nach Förderanlagenart sind alle zwei, drei, sechs oder 12 Monate Wartungen und Inspektionen durchzuführen. Hinzu kommen für die meisten Anlagen die jeweils 12- oder 24-monatige Hauptprüfung durch eine ZÜS oder einen Sachverständigen, in Einzelfällen nur eine 12- oder 24-monatige Hauptprüfung. In unterschiedlichem Umfang wird je Los eine Notrufaufschaltung inkl. Notrufmodul zur Miete verlangt. Bei Bedarf wird in den Losen ein Notrufmodul gemietet, die Personenbefreiung, die Unterweisung zum Aufzugswärter, die Lieferung eines Anlagenbuches und werden Störungsbeseitigungsmaßnahmen in Anspruch genommen.

Neben der Wartung ist die DGUV-Prüfung für alle Anlagen vorzunehmen, entsprechend dem letzten Prüftermin.

Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen.

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Für die Leistungserbringung im Los 4 ist mindestens gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG ( sog. Ü2SabSchutz) sicherheitsüberprüftes Personal einzusetzen. Ein Zugang auf die Liegenschaft ohne diese Sicherheitsüberprüfung ist nicht möglich. Die Sicherheitsüberprüfung kann durch die Auftraggeberin (AG) nach Zuschlag erfolgen, falls sich das Unternehmen noch nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befindet. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an. Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein.

Zutrittsbedingungen sind auch in Einzelfällen auf Liegenschaften der Lose 1 und 2 festgelegt. Nähere Erläuterungen sind Ziffer III.2.2 - Bedingungen für die Ausführung des Auftrages - zu entnehmen.

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Grundlage für die Kalkulation und Leistungserbringung sind die Angaben in der "Bestandsliste mit Preisblatt" (Anlage B-02) und die Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und weiteren Anlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE732 Fulda
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Hauptort der Ausführung:

Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel

Molzbacher Str. 35, 36088 Hünfeld

Langemarkstraße 41, 37269 Eschwege

Große Allee 5-9, 34454 Bad Arolsen

Rotenburg an der Fulda, 36199 Rotenburg a. d. Fulda

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages sind

1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung

2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert

4) Störungsbeseitigung

5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)

für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte der folgenden 17 Förderanlagen: 8 Personenaufzüge, 2 Personen-/Lastenaufzüge, 4 Lastenaufzüge, 2 Kleingüteraufzüge und eine Scherenhubbühne.

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zu 1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen

- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates dienen, der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik

- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten

- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung

a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden

b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen

c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall

- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden

- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung

- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteile bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen

- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 18.00 Uhr

- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan

- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren

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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.

Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.

Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.

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zu 3) Sachverständigenprüfungen

Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

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zu 4) Störungsbeseitigung

Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Die Instandsetzung nach Ziffer 2.2 (Anlage C-01) ist nicht vereinbart. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.

Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.

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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen

Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-08 zum Vertrag) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.

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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-02).

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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:

- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)

- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.

Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.

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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.

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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter/ befähigte Person) in die Aufzugsanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen.

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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wertung der Angebote

Wertungskriterium ist der Angebotspreis.

Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen und Rheinland-Pfalz

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Arndtstr. 21, 60325 Frankfurt am Main

Heinrichstr. 243, 64287 Darmstadt

Auf der Ludwigshöhe 204, 64285 Darmstadt

Elly-Beinhornstr. 2, 65760 Eschborn

Homburger Landstr. 375, 60433 Frankfurt am Main

Neustadt 24, 56068 Koblenz

Canisiusstraße 21, 55122 Mainz

Roonstraße 13, 56068 Koblenz

Julius-Wegeler-Straße 7-9, 56068 Koblenz

Rizzastraße 8, 56068 Koblenz

Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt

Rheinallee 23/24, 56154 Boppard

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages sind

1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung

2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert

4) Störungsbeseitigung

5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)

für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte der folgenden 22 Förderanlagen: 12 Personenaufzüge, 1 Personen-/Lastenaufzüge, 1 Behinderten-/Lastenaufzug, 1 Lastenaufzug, 3 Hebebühnen, 4 Treppenlifte.

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zu 1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen

- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates dienen, der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik

- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten

- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung

a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden

b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen

c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall

- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden

- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung

- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteile bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen

- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 18.00 Uhr

- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan

- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren

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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.

Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.

Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.

--

zu 3) Sachverständigenprüfungen

Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

--

zu 4) Störungsbeseitigung

Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Die Instandsetzung nach Ziffer 2.2 (Anlage C-01) ist nicht vereinbart. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.

Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.

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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen

Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-08 zum Vertrag) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.

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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-02).

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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:

- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)

- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.

Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.

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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.

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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter/ befähigte Person) in die Aufzugsanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen.

--

Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wertung der Angebote

Wertungskriterium ist der Angebotspreis.

Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Rheinland-Pfalz und Saarbrücken

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rheinallee 23/24, 56154 Boppard

Präsident-Baltz-Str. 5, 66119 Saarbrücken

Johanniterufer 1-3, 54290 Trier

Bismarckstraße 131/133, 66121 Saarbrücken

Dasbachstraße 15b, 54292 Trier

Dasbachstraße 15, 54292 Trier

Geilweilerhof, 76833 Siebeldingen

Adam-Müller-Straße 48, 66954 Pirmasens

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages sind

1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung

2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert

4) Störungsbeseitigung

5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)

für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte der folgenden 17 Förderanlagen: 8 Personenaufzüge, 4 Lastenaufzüge, 1 Kleinlastenaufzug, 1 Kleingüteraufzug, 1 Küchenaufzug, 2 Treppenlifte.

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zu1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen

- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates dienen, der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik

- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten

- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung

a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden

b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen

c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall

- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden

- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung

- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteile bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen

- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 18.00 Uhr

- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan

- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren

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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.

Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.

Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.

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zu 3) Sachverständigenprüfungen

Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

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zu 4) Störungsbeseitigung

Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Die Instandsetzung nach Ziffer 2.2 (Anlage C-01) ist nicht vereinbart. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.

Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.

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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen

Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-08 zum Vertrag) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.

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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-02).

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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:

- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)

- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.

Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.

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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.

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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter/ befähigte Person) in die Aufzugsanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen.

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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wertung der Angebote

Wertungskriterium ist der Angebotspreis.

Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Instandhaltungsleistungen (Wartung/Inspektion/Prüfung) an Förderanlagen in Hessen (Wiesbaden)

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages sind

1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung

2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert

4) Störungsbeseitigung

5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)

für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte der folgenden 20 Förderanlagen: 8 Personenaufzüge, 3 Personen-/Lastenaufzüge, 2 Lastenaufzüge, 2 Kleingüteraufzüge, 2 Scherenhubbühnen, 1 Feuerwehr-/Lastenaufzug, 2 Paternoster.

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zu 1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen

- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes, zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates dienen, der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.

- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik

- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten

- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung

a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden

b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen

c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall

- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden

- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung

- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteile bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen

- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 18.00 Uhr

- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan

- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren

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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.

Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.

Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.

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zu 3) Sachverständigenprüfungen

Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

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zu 4) Störungsbeseitigung

Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Die Instandsetzung nach Ziffer 2.2 (Anlage C-01) ist nicht vereinbart. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.

Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.

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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen

Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-08 zum Vertrag) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.

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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-02).

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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:

- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)

- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.

Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.

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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.

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Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter/ befähigte Person) in die Aufzugsanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen.

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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wertung der Angebote

Wertungskriterium ist der Angebotspreis.

Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anlage B-03 beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit Angebot einzureichen.

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In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind anzugeben:

1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft

2.1.Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort

2.2. Bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben

3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB wie z.B. Verstößen gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei früherer Ausführung öffentlicher Aufträge und zu Verfehlungen, die die Unternehmensintegrität infrage stellen, sowie Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze wie gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB, mit Angabe des Nachkommens der Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB und dass Zahlungen vorgenommen wurden oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet wurde (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) unter Angabe der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB

Die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle wird verlangt.

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

weiter im Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anlage B-03) enthalten

4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3,0 Mio. €, Sachschäden 2,0 Mio. €, Vermögensschäden 1,0 Mio €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.

-Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle.

5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart - Wartung, Inspektion und Prüfung von Förderanlagen - jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

weiter im Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anlage B-03) enthalten

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6. Eigenerklärungen zur Leistungserbringung, dass

a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.

b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.

Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung

c) das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4" oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können; diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.

d) das eingesetzte Personal besitzt mindestens die Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig; entsprechende Nachweise werden nach Aufforderung vorgelegt

e) das Unternehmen des Bieters ist im Besitz des Nachweises der Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 und legt diesen nach Aufforderung vor

-

Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung für Los 4

a) dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü 2 Sabschutz)

b) dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü 2 Sabschutz), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden

c) dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü 2 Sabschutz) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird

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7. Leistungsbezogene Erklärungen und Angaben:

- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart (Wartung, Inspektion und Prüfung von Förderanlagen) tätig?

- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Wartung und Prüfung von Förderanlagen)

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten

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8. Angaben zu Referenzen

- Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen der ausgeschriebenen Leistungsart (Wartung, Inspektion und Prüfung von Förderanlagen) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von

- Art des Referenzobjektes

- Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes

- Jährlicher Leistungsumfang (Angabe der Anzahl der Anlagen)

- Leistungszeitraum

- Leistungsart

- Name/Adresse/Tel-Nr. und deutschsprachige Ansprechperson des Referenzgebers

Vergleichbar sind Referenzen, die im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

Der Bieter ist verpflichtet, die Referenzgeber(Ansprechpersonen) vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.

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9. Angaben zu Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen

Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anlage B-05) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) einzureichen.

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10. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten) anzugeben.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.

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11. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anlage B-03) zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

Ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderer vorliegender Registerauszug sind der Bietererklärung von Bietergemeinschaftsmitgliedern, Unterauftragnehmern oder Eignungsleihern mit Einreichung dieser Bieterauskunft beizulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Auszug aus den Ausführungsbedingungen für den Auftrag (Anlage A-04)

1. Für Los 1, Liegenschaft Eschwege

Der Zutritt wird nur dann gewährt, wenn das Formular "Fragebogen Covid-19_WE132158" ausgefüllt wird und Kontaktdaten hinterlegt werden.

2. Für Los 2, Liegenschaften Nr. 1.18-1.20 in Koblenz

Den Mitarbeitern des Auftragnehmers (AN) ist der Zutritt zur Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet

Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden; um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung beim Nutzer mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

3. Für Los 4

Ein Betreten der Liegenschaft bedarf der vorherigen Abstimmung von mind. 2 Wochen mit der AG. Aktuelle Ereignisse können dazu führen, dass das eingesetzte Personal des AN bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen weiteren oder anderen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden muss.

Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE) / Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.

Das eingesetzte Personal des AN einschließlich genehmigter Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (sog. Ü2 Sab) verfügen.

Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der AG, sofern sich der AN nicht bereits in der Geheimschutzbetreuung durch das BMWi befindet.

Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.

Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

Nur sicherheitsüberprüftes Personal erhält Zugang zu den Liegenschaften, Ersatzpersonal ist frühzeitig anzuzeigen.

Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.

4. Für alle Lose 1-4

Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/05/2022
Ortszeit: 00:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten

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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anlage B-01)

- Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02 je Los)

- Formblatt Preisgleitklausel (Anlage B-08 je Los)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage A-04), nur bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit

- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), falls zutreffend

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:

- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)

- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06)

- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher

- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle

- Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle

- Vorlage des Nachweises der Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4“ oder einer gleichwertigen Qualifikation oder der Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) für das eingesetzte Personal

- Vorlage des Nachweises der Qualifikation für Aufzugsanlagen für das eingesetzte Personal gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig

- Vorlage des Nachweises der Zertifizierung des wartenden Unternehmens als Wartungsfirma nach DIN EN 13015

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In der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben der Änderungen und Ergänzungen in der Bestandsliste mit Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

Die Preisgleitklausel (Anlage B-08 je Los) muss vollständig ausgefüllt vorliegen, soweit kein Festpreis über die Vertragslaufzeit angeboten wird.

Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.

Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.

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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.

Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 22.04.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2022