Baumpflegemaßnahmen und mechanische Bekämpfung von Eichenprozessionsspinner auf Flächen des BFB Rhein Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 279-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 279-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumpflegemaßnahmen und mechanische Bekämpfung von Eichenprozessionsspinner auf Flächen des BFB Rhein Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 279-21
Durchführung von Baumpflegemaßnahmen und mechanische Bekämpfung von Eichenprozessionsspinner auf Flächen des BFB Rhein Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Flächen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (Westdeutsche Kanäle, Außenbezirke Duisburg-Meiderich, Herne, Datteln, Dorsten und Friedrichsfeld
Bundeswasserstraßen (jeweils beidseitig der Ruhr (km 0,000- 12,200), Rhein-Herne Kanal (RHK, km 0,000 - 45,500), Weser-Datteln Kanal (WDK, km 0,200 - 60,250) und Dortmund-Ems Kanal (DEK, km 1,440 - 21,500), vgl. Anlage Übersichts Karte der Ausschreibungsunterlagen
1. Kronenpflege inkl. Totholzentfernung (ca. 985 Bäume pro Jahr)
2. Fällung (ca. 1.100 Bäume pro Jahr)
3. Sicherungsmaßnahmen an Platanen inkl. Kontrolle auf weitere Schadmerkmale im Kronenbereich und Totholzentfernung (ca. 597 Bäume pro Jahr)
4. Kontrolle auf Eichenprozessionsspinner-Befall (ca. 6.600 Bäume pro Jahr)
5. Entfernung von Eichenprozessionsspinner-Befall: Absaugen und Entsorgung von Eichenprozessionsspinnernestern und Raupen mittels Hubsteiger (ca. 5.000 Bäume pro Jahr)
6. Fällung und Entsorgung vom Bäumen mit Rußrindenkrankheit oder anderen Schaderregern (ca. 225 Bäume pro Jahr)
7. Aufwuchsbeseitigung um Einzelbäume (ca. 40 Bäume pro Jahr)
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung gem. der Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage der Vergabeunterlagen: 05_VOEK 279-21_Bieterauskunft) und der darin geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV).
Das Angebotsschreiben (04_VOEK 279-21_Angebotsschreiben) ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Wird das Angebotsschreiben nicht oder unvollständig ausgefüllt eingereicht, wird das eingereichte Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baumpflegemaßnahmen und mechanische Bekämpfung von Eichenprozessionsspinner auf Flächen des BFB Rhein Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 279-21
Ort: KD Zevenaar
NUTS-Code: NL211 Noord-Overijssel
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten).
Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e Vergabe Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 21.02.2022, 12:00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e Vergabe Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de