Berlin TXL - Schumacher Quartier, Äußere Erschließung, Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Schumacher Quartier, Äußere Erschließung, Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Für die Entwicklung und Begleitung der Projekte zur Nachnutzung des Flughafens Tegel, insbesondere des Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL - The Urban Tech Republic“ sowie des Wohnstandortes „Berlin TXL - Schumacher Quartier“, sucht die Tegel Projekt GmbH ein kompetentes Unternehmen für Leistungen zur Planung der Äußeren Erschließung des Schumacher Quartiers. Die Neuentwicklung des Wohngebietes erfordert umfangreiche Anpassungen der vorhandenen verkehrlichen Infrastruktur.
Berlin
Für die Entwicklung und Begleitung der Projekte zur Nachnutzung des Flughafens Tegel, insbesondere des Forschungs- und Industrieparks „Berlin TXL - The Urban Tech Republic“ sowie des Wohnstandortes „Berlin TXL - Schumacher Quartier“, sucht die Tegel Projekt GmbH ein kompetentes Unternehmen für Leistungen zur Planung der Äußeren Erschließung des Schumacher Quartiers. Die Neuentwicklung des Wohngebietes erfordert umfangreiche Anpassungen der vorhandenen verkehrlichen Infrastruktur.
Der AN wird zunächst nur mit den Leistungsphasen bzw. Leistungen beauftragt, die nicht als Option /optional gekennzeichnet sind. Die optionalen Leistungen werden gegebenenfalls später nach den Regelungen des Vertrages beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht für den Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der optionalen Leistungen explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berlin TXL - Schumacher Quartier, Äußere Erschließung, Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/