Charter eines Seeschiffs zur Bezeichnung von Nebenfahrwassern Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_802_059
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Charter eines Seeschiffs zur Bezeichnung von Nebenfahrwassern
Charter eines Seeschiffs zur Bezeichnung der Nebenfahrwasser "Kaiserbalje", "Fedderwarder Priel", "Mittelpriel", "Weser-Elbe-Wattfahrwasser" mit dem Außenbezirk Blexen des WSA Weser-Jade-Nordsee. Das Einsatzgebiet ist im Wattgebiet und Nationalpark Wattenmeer, zwischen Kaiserbalje (westlichster Bereich) und Oxstedter Tief (nord-östlichster Bereich). Die Vertragssprache ist allein Deutsch.
I.S.d. Rechnungslegung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee | Am Alten Vorhafen 1 | 27568 Bremerhaven
I.S.d. Leistungserbringung: Seegebiet gem. dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabeunterlagen
1. Das Schiff muss für eine Wasserbauer-Kolonne (4 Personen) und zeitweises Aufsichtspersonal des Auftraggebers (bis 2 Personen), mindestens mit Messe, Mehrzweckräumen, Trockenraum, Kombüse zur Selbstverpflegung, Kühl-/Tiefkühlschränken, sanitären Anlagen und Schlafkojen (Einzelunterkunft inklusive Waschgelegenheit für 4 Personen des AG) ausgestattet sein.
2. Der Betreiber/Reeder des Schiffes gewährleistet in seiner Zuständigkeit und Verantwortung die Kenntnis und Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen (des Bundes, der Länder und regional zuständigen Behörden) zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 bzw. Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Cov-2 u.dgl.
3. Der tägliche Liegeplatz muss im Nahbereich der vom AG bestimmten Arbeitsorte sein. Ein 24Stunden-Dienst ist zu gewährleisten.
4. Das Schiff muss die geltenden gesetzl. Bestimmungen der Zulassungs- und Sicherheitsanforderungen seegehender Schiffe (SOLAS und mitgeltende Bestimmungen) erfüllen; u. a. ...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Charter eines Seeschiffs zur Bezeichnung von Nebenfahrwassern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.10) Alternativangebote sind nur als Hauptangebote möglich und auf den Gegenstand des Kapitel '2.6 Besatzung' der Beschreibung der Leistung beschränkt. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, sind diese eindeutig klar voneinander unterscheidbar, vorzugsweise voneinander getrennet, auszufertigen und vorzulegen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: wie I.1)
Postleitzahl: wie I.1)
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de