Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive der Peripherie
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive der Peripherie
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 der HOAI für die Demontage und Entsorgung der bestehenden und den Neubau dauerhaft funktionierender Schaltschränke, die für die Steuerung der Blockheizkraftwerke im Reichstagsgebäude und im Paul-Löbe-Haus benötigt werden, einschließlich Abriss und Neubau der Kabel- und Leitungsnetze zwischen den Schaltschränken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive der Peripherie
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 der HOAI für die Demontage und Entsorgung der bestehenden und den Neubau dauerhaft funktionierender Schaltschränke, die für die Steuerung der Blockheizkraftwerke im Reichstagsgebäude benötigt werden, einschließlich Abriss und Neubau der Kabel- und Leitungsnetze zwischen den Schaltschränken.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Reduktion des Leistungsgegenstandes (Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erneuerung der elektrischen Schaltanlagen für die Steuerung und Regelung der Blockheizkraftwerke inklusive der Peripherie). Die Leistung bezieht sich statt ursprünglich auf das Reichstagsgebäude und das Paul-Löbe-Haus, nun nur noch auf das Reichstagsgebäude. Der Gesamtwert der Leistung ändert sich jedoch nicht.
Während der Planungsphase hat der Auftragnehmer festgestellt, dass die geschätzten Projektkosten von 1,5 Millionen Euro für den Umbau im Reichstagsgebäude (RTG) und Paul-Löbe-Haus (PLH) aufgrund der dynamischen Marktentwicklung nicht umzusetzen sind. Auf Grundlage von Ziffer 5.7.1. wird der Vertrag insofern geändert, als dass sich die gesamte Leistungserbringung ab sofort nur noch auf den in der Anlage 1 „Vertrag Fachplanung – Technische Ausrüstung“ zur Leistungsbeschreibung unter Ziffer 1.1 aufgeführten Vertragsgegenstand „Reichstagsgebäude“ beschränkt.