Planungsleistungen S-Bf Rostock-Bramow - Abbruch/Neubau PÜ, sowie barrierefreie Erschließung, Lph 1-4, Option 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58523
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen S-Bf Rostock-Bramow - Abbruch/Neubau PÜ, sowie barrierefreie Erschließung, Lph 1-4, Option 5-7
Planungsleistungen S-Bf Rostock-Bramow - Abbruch/Neubau PÜ, sowie barrierefreie Erschließung Lph 1-4, Option 5-7
S-Bf Rostock-Bramow - Abbruch/Neubau PÜ, sowie barrierefreie Erschließung, Planung Lph 1-4, Option 5-7
Lph 5-7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Nachweis
über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen:
- Objektplanung Verkehrsanlage aBK > 6.000.000,00 €
- Objektplanung Ingenieurbauwerk aBK >19.500.000,00 €
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk aBK >17.000.000,00 €
- Obj. Tech. Streckenausrüstung OLA aBK > 1.200.000,00 €
- Obj. Tech. Streckenausrüstung LST aBK > 500.000,00 €
- KG440 50Hz aBK > 1.000.000,00 €
- KG450 IT/TK-SAA aBK > 300.000,00 €
(in Tabellenform ist anzugeben:
Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten (aBK), Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen oder
Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.
Erklärung
über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur
Verfügung stehende technische Ausrüstung, Programmschnittstellen:
Detailanforderungen:
- iTWO
- PKP
- Office-, Projektplanungs-, CAD-, Ausschreibungsprogramme mit
Dateiformaten zur Datenübergabe:*.docx, *.xlsx, *.pptx, *.pdf, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, GAEB, BIM-Übergabeformate entsprechend BIM-Vorgaben wie z.B. *.rvt und *.ifc
Nachweis
über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
mit den nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen:
- Nachweis Objektplanung Gebäude mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis Objektplanung Ingenieurbauwerke mind. 3 Jahre Erfahrung und mind. 1 vergleichbares Projekt
- Nachweis Fachplanung Technische Streckenausrüstung OLA mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis Fachplanung Technische Streckenausrüstung LST mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis 50 Hz Fachplanung mind. 3 Jahre Erfahrung
- Nachweis IT/TK Fachplanung von mind. 3 Jahre Erfahrung
Referenzunterlagen für den Qualitätsprüfer
Nachweis
über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert) je Planungs- bzw. Fachdisziplin
Nachweis
der Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter/in je Planungs- bzw. Fachdisziplin
Nachweis
der Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter/in je Planungs- bzw. Fachdisziplin
Nachweis
von mindestens zwei BIM-Referenzprojekten inkl. Benennung der darin umgesetzten Anwendungsfälle.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 08 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 05 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung Verkehrsanlage Bahnsteige, Zuwegungen
Planung elektrotechnische Anlagen,
Planung Leit- und Sicherungstechnik,
Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
Planung Ingenieurbauwerke, Personenüberführungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.