Erbringung von Fahrdienstleistungen mit Midibussen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0058-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Fahrdienstleistungen mit Midibussen
Erbringung von Fahrleistungen mit Midibussen
im Linienverkehr im Zeitraum vom 03.04.2022-31.12.2022
und 01.01.2023 bis 15.12.2029
Die Erbringung von Fahrleistung mit Midibussen
im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Laufzeit vom 03.04.2022 - 31.12.2022 - 8.868 h mit Mindeststandard Euro 5 und spätestens vom 01.01.2023 - 15.12.2029 - 83.100 h mit Euro 6 Einseitige Option zusätzlich bis zu 12.000 Betriebsstunden pro Jahr und Mehr-/Minderleistungen von 20 % möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach Aufhebung von Los 1 aus der EU-weiten Vergabe FEM-0553/2021 Veröffentlichungs-Nr. vergebener Aufträge 22-148328-001 wurde mit dieser Ausschreibung ein Verhandlungsverfahren nach § 13, Abs. 2SektVO mit folgenden Firmen durchgeführt:
1. BVB
2. Schröder Reisen
3. DB Regio
4. Omnibusgesellschaft Hartmann
5. Der Südender
6. Servicegesellschaft Taxi GmbH
Es gingen zwei Angebote von BVB und Schröder Reisen ein.
Auftrag wurde an BVB erteilt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Fahrdienstleistungen mit Midibussen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.