Los14 Betonsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: B17056-80037000-002-395-02
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los14 Betonsanierung
Paul-Gesche-Str. 9
10315 Berlin
Betonsanierung außenliegender Betonbauteile, Balkonplatten, Unterzüge, Außenwände, Herstellen eines PCC-Gefälleestrichs mit PMMA-Abdichtung.
1269-B2-G
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los14 - Betonsanierung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich,
jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Paul-Gesche-Str. 9
10315 Berlin
Für die Ausführung der Traufbohle an den Außenkanten der Balkonplatten sind zusätzliche Aushöhungen und Ausrichtungsarbeiten erforderlich, da die Oberseiten der Balkonplatten im Bestand sehr große Unebenheiten aufweisen. Die Aushöhung der Traufbohlen soll nun zur Vermeidung weiterer Verzögerungen durch Tarkus erfolgen, da der Einbau der Traufbohlen Voraussetzung für den vertragsgemäßen Einbau des Verbundestriches ist.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Für die Ausführung der Traufbohle an den Außenkanten der Balkonplatten sind zusätzliche Aushöhungen und Ausrichtungsarbeiten erforderlich, da die Oberseiten der Balkonplatten im Bestand sehr große Unebenheiten aufweisen. Die Aushöhung der Traufbohlen soll nun zur Vermeidung weiterer Verzögerungen durch Tarkus erfolgen, da der Einbau der Traufbohlen Voraussetzung für den vertragsgemäßen Einbau des Verbundestriches ist.
Für die Ausführung der Traufbohle an den Außenkanten der Balkonplatten sind zusätzliche Aushöhungen und Ausrichtungsarbeiten erforderlich, da die Oberseiten der Balkonplatten im Bestand sehr große Unebenheiten aufweisen. Die Aushöhung der Traufbohlen soll nun zur Vermeidung weiterer Verzögerungen durch Tarkus erfolgen, da der Einbau der Traufbohlen Voraussetzung für den vertragsgemäßen Einbau des Verbundestriches ist. Die Änderung ist gem. § 22 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A EU aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehbar waren. Die Leistung wurde noch nicht ausgeführt, der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert, die zusätzliche Leistung umfasst ca. 4,5% des ursprünglichen Auftragswertes. Die Beauftragung wird empfohlen.