Personalvermittlung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: GeNo03/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesundheitnord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalvermittlung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland
Rahmenvertrag über Leistungen der Personalvermittlung für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland
Bremen
Die Gesundheit Nord gGmbH ist Bremens größter Klinikverbund und einer der größten kommunalen Klinikkonzerne in Deutschland: Vier Krankenhäuser mit insgesamt rund 8.200 Beschäftigten, die jährlich rund 250.000 Menschen behandeln - in fast jeder medizinischen Disziplin; von der Versorgung von Unfallopfern bis zu hoch spezialisierten Operationsmethoden, von der Geburtshilfe bis zur Altersmedizin, von der Transplantation bis zur Rehabilitation.
Zielsetzung von der Gesundheit Nord gGmbH ist es, vakante Positionen in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege schnell, ressourcensparend und effizient mit neuen, qualifizierten Mitarbeiter/innen zu besetzen.
Die/der Bieter/in soll die Gesundheit Nord gGmbH fachkundig bei der Rekrutierung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland unterstützen und Mitarbeiter/innen suchen, die nachweislich
- im Herkunftsland eine Ausbildung mindestens auf deutschem Niveau durchlaufen haben;
- eine hohe Fachkompetenz in ihrem jeweiligen Fachgebiet vorweisen;
- deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens
vorweisen können;
- sich durch eine starke Offenheit für andere Kulturen und Werte auszeichnen
Als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt ist der Gesundheit Nord gGmbH das Thema Diversity ein besonderes Anliegen. Dem soll auch bei der Rekrutierung von Pflegefachkräften Rechnung getragen werden. Daher möchte die Gesundheit Nord gGmbH bei Möglichkeit Pflegefachkräfte aus verschiedenen Regionen, Ländern und Kulturen rekrutieren.
Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag über Leistungen der Personalvermittlung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland mit vier Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Es besteht eine dreimalige Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Es sollen maximal 170 Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus dem Ausland innerhalb der nächsten drei Jahre (2022-2024) rekrutiert bzw. vermittelt werden.
Der Rahmenvertrag kann dreimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potenziellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum verfahren bereitstehen.
b) Anfragen zur Angebotserstellung sind frühzeitig und ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 07.01.2022 gestellt werden.
c) Angebote sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
d) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen) wird kumulativ berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKR3SU
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich
des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.