Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien, hier: Auftragsänderung zum Ursprungsauftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 100-264619

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien, hier: Auftragsänderung zum Ursprungsauftrag

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 100-264619
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das BMVI beabsichtigt den Aufbau eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu fördern. Das wettbewerbliche Verfahren zur Identifizierung geeigneter Standorte für ein solches Zentrum wurde am 10.11.2020 angestoßen. Der Wettbewerb ruft dazu aus sich mit einem standortbezogenen Konzept zu bewerben. Ein standortbezogenes Konzept kann auch dezentral angelegt sein und aus mehreren Standorten unter einem organisatorischen Dach bestehen. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Die Auswahl der standortbezogenen Konzepte, zu denen im Rahmen dieses Auftrags die Machbarkeit im Detail geprüft werden soll, wird vor Auftragserteilung durch das BMVI verkündet. Die im Rahmen des Auftrags näher zu definierenden Leistungen des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien richten sich an innovative Unternehmen und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.

Durch die beabsichtigte öffentliche Förderung des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien ergibt sich ggf. ein Vorteil für die Unternehmen, die zukünftig dessen Leistungen in Anspruch nehmen. Um unzulässige Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Markt auszuschließen, müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Beihilferechts ermittelt werden. Diese sind anschließend beim Aufbau und Betrieb des Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu berücksichtigen. Kernaufgabe des Auftragnehmers wird die Ausarbeitung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells sein unter Beachtung der lokalen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand.

Die Machbarkeitsstudien bilden die Grundlage für die finale Entscheidung für ein standortbezogenes Konzept durch das BMVI und für den darauffolgenden Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass sich ein dezentrales Standortkonzept als das zielführendste erweist.

Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:

— Arbeitspaket 1: Bedarfsermittlung der Zielgruppen – Inhaltliche Auslegung des Technologie- und Innovationszentrums,

— Arbeitspaket 2: Regionale und nationale Vernetzung,

— Arbeitspaket 3: Prüfung und Bewertung der standortspezifischen Gegebenheiten,

— Arbeitspaket 4: rechtliches Grundkonzept,

— Arbeitspaket 5: Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells,

— Arbeitspaket 5.1 Aufbauphase,

— Arbeitspaket: 5.2 Nachhaltige Betriebsphase.

Zusätzlich beinhaltet der Auftrag folgende Optionen:

Arbeitspaket 1:

Sichtung und Auswertung der aus dem Wettbewerb hervorgegangenen und prämierten 3 standortbezogenen Wettbewerbsbeiträge für das Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstofftechnologie. Erfassung der an den Konzepten beteiligten Unternehmen und inhaltliche Auswertung der jeweiligen Interessensbekundungen. Für diese Leistung ist optional die Betrachtung von bis zu 3 weiteren Standorten anzubieten.

Arbeitspaket 3:

In diesem Arbeitspaket geht es darum, für jeden der 3 ausgewählten Standorte die lokalen Gegebenheiten zu prüfen und zu bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere bis zu 3 nicht prämierte Standorte prüfen und bewerten zu lassen. Hierfür ist eine optionale Leistung anzubieten.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 11
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 100-264619

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021/S 100-264619
Bezeichnung des Auftrags:

Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
21/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/03/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Ausschreibungsinhalt des Ursprungsauftrages umfasst fünf Arbeitspakete. Der Auftrag unterteilt sich in folgende Arbeitspakete (AP):

Arbeitspaket 1: Bedarfsermittlung der Zielgruppen - Inhaltliche Auslegung des Technologie- und Innovations-zentrums

Arbeitspaket 2: Regionale und nationale Vernetzung

Arbeitspaket 3: Prüfung und Bewertung der standortspezifischen Gegebenheiten

Arbeitspaket 4: rechtliches Grundkonzept

Arbeitspaket 5: Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells

Hinzu kommen die optionalen Leistungen im Arbeitspaket 1: Betrachtung von drei weiteren Standorten (Standortkonzepten) sowie im Arbeitspaket 3 Betrachtung von drei weiteren Standorten (Standortkonzepten).

Im Ursprungsauftrag sollten einzelne Machbarkeitsstudien für die aus dem wettbewerblichen Verfahren ausgewählten standortbezogenen Konzepte durchgeführt werden. Die Analysen des Auftragnehmers (Prognos AG) aus den ersten Arbeitspaketen ergab jedoch, dass die Errichtung eines Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstoff eine deutlich höhere Komplexität aufweist. Keiner der ausgewählten Standorte wäre in der Lage gewesen, alle Aufgaben des Zentrums vollumfänglich auszufüllen. Aus diesem Grund empfehlen die Gutachter die Weiterverfolgung eines komplementären Ansatzes. Es sollen 4 Standorte zu einem Netzwerk zusammengeführt werden. Dadurch sind die koordinativen Aufgaben der Machbarkeitsstudie, sowie der zeitliche Umfang jedoch deutlich gestiegen. Demnach ist eine Änderung des Auftrages unumgänglich. Ziel der Auftragsänderung ist es konkret, die noch nicht erfüllten Arbeitspakete und deren Leistungen, die Grundvoraussetzung sind für ein zukünftiges Technologie- und Innovationszentrum Wasserstoff, zu erfassen und zu bearbeiten. Nicht alle Arbeitspakete konnten mit den bisherigen Ressourcen erfüllt werden. Darüber hinaus ist es notwendig die Laufzeit um 6 Monate zu verlängern. Laufzeitende soll demnach der 30.06.2022 sein.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 11
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Gegenstand des Ursprungsvertrages war den Aufbau eines Technologie- und Innovationszentrums für Was-serstofftechnologien zu fördern. Das wettbewerbliche Verfahren zur Identifizierung geeigneter Standorte für ein solches Zentrum wurde am 10.11.2020 angestoßen. Der Wettbewerb rief dazu aus sich mit einem stand-ortbezogenen Konzept zu bewerben. Im Rahmen des Auftrags sollten Machbarkeitsstudien für drei, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Die Auswahl der standortbezogenen Konzepte, zu denen im Rahmen des Auftrags die Machbarkeit im Detail geprüft werden sollte, wurde vor Auftragserteilung durch das BMVI verkündet. Die Leistungsbeschreibung des Ursprungsauftrages beinhaltet für einzelne Arbeitspakete optional die Aufnahme von bis zu drei weiteren standortbezogenen Konzepten. Die im Rahmen des Auftrags näher zu definierenden Leistungen des zukünf-tigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien richten sich an innovative Unter-nehmen und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Durch die beabsichtigte öffentliche Förde-rung des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien ergibt sich ggf. ein Vorteil für die Unternehmen, die zukünftig dessen Leistungen in Anspruch nehmen. Um unzulässige Wettbe-werbsverzerrungen am europäischen Markt auszuschließen, müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Beihilferechts ermittelt werden. Diese sind anschließend beim Aufbau und Betrieb des Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu berücksichtigen. Kernaufgabe des Auftragnehmers wird die Ausarbeitung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells sein unter Beachtung der lokalen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Förder-möglichkeiten durch die öffentliche Hand. Die Machbarkeitsstudien bilden die Grundlage für die finale Ent-scheidung für ein standortbezogenes Konzept durch das BMVI und für den darauffolgenden Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass sich ein dezentrales Standortkonzept als das zielführendste erweist.

Im Ursprungsauftrag sollten einzelne Machbarkeitsstudien für die aus dem wettbewerblichen Verfahren ausgewählten standortbezogenen Konzepte durchgeführt werden. Die Analysen des Auftragnehmers aus den ersten Arbeitspaketen ergab jedoch, dass die Errichtung eines Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstoff eine deutlich höhere Komplexität aufweist.Keiner der ausgewählten Standorte wäre in der Lage gewesen, alle Aufgaben des Zentrums vollumfänglich auszufüllen. Aus diesem Grund empfehlen die Gutachter die Weiterverfolgung eines komplementären Ansatzes. Es sollen 4 Standorte zu einem Netzwerk zusammengeführt werden. Dadurch sind die koordinativen Aufgaben der Machbarkeitsstudie, sowie der zeitliche Umfang jedoch deutlich gestiegen. Demnach ist eine Änderung des Auftrages unumgänglich.

Ziel der Auftragsänderung ist es konkret, die noch nicht erfüllten Arbeitspakete und deren Leistungen, die Grundvoraussetzung sind für ein zukünftiges Technologie- und Innovationszentrum Wasserstoff, zu erfassen und zu bearbeiten. Darüber hinaus ist die Laufzeit um weitere 6 Monate zu verlängern.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Im Ursprungsauftrag wurden Analysen durchgeführt, die ergaben, dass die Errichtung eines Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstoff eine deutlich höhere Komplexität aufweist.Keiner der ausgewählten Standorte wäre in der Lage gewesen, alle Aufgaben des Zentrums vollumfänglich auszufüllen. Aus diesem Grund empfehlen die Gutachter die Weiterverfolgung eines komplementären Ansatzes. Es sollen 4 Standorte zu einem Netzwerk zusammengeführt werden. Dadurch sind die koordinativen Aufgaben der Machbarkeitsstudie, sowie der zeitliche Umfang jedoch deutlich gestiegen. Demnach ist eine Änderung des Auftrages unumgänglich. Ziel der Auftragsänderung ist es konkret, die noch nicht erfüllten Arbeitspakete und deren Leistungen, die Grundvoraussetzung sind für ein zukünftiges Technologie- und Innovationszentrum Wasserstoff, zu erfassen und zu bearbeiten. Darüber hinaus ist die Laufzeit um weitere 6 Monate zu verlängern.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR