Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien, hier: Auftragsänderung zum Ursprungsauftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 100-264619
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien, hier: Auftragsänderung zum Ursprungsauftrag
Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Das BMVI beabsichtigt den Aufbau eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu fördern. Das wettbewerbliche Verfahren zur Identifizierung geeigneter Standorte für ein solches Zentrum wurde am 10.11.2020 angestoßen. Der Wettbewerb ruft dazu aus sich mit einem standortbezogenen Konzept zu bewerben. Ein standortbezogenes Konzept kann auch dezentral angelegt sein und aus mehreren Standorten unter einem organisatorischen Dach bestehen. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Die Auswahl der standortbezogenen Konzepte, zu denen im Rahmen dieses Auftrags die Machbarkeit im Detail geprüft werden soll, wird vor Auftragserteilung durch das BMVI verkündet. Die im Rahmen des Auftrags näher zu definierenden Leistungen des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien richten sich an innovative Unternehmen und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.
Durch die beabsichtigte öffentliche Förderung des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien ergibt sich ggf. ein Vorteil für die Unternehmen, die zukünftig dessen Leistungen in Anspruch nehmen. Um unzulässige Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Markt auszuschließen, müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Beihilferechts ermittelt werden. Diese sind anschließend beim Aufbau und Betrieb des Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu berücksichtigen. Kernaufgabe des Auftragnehmers wird die Ausarbeitung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells sein unter Beachtung der lokalen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand.
Die Machbarkeitsstudien bilden die Grundlage für die finale Entscheidung für ein standortbezogenes Konzept durch das BMVI und für den darauffolgenden Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass sich ein dezentrales Standortkonzept als das zielführendste erweist.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
— Arbeitspaket 1: Bedarfsermittlung der Zielgruppen – Inhaltliche Auslegung des Technologie- und Innovationszentrums,
— Arbeitspaket 2: Regionale und nationale Vernetzung,
— Arbeitspaket 3: Prüfung und Bewertung der standortspezifischen Gegebenheiten,
— Arbeitspaket 4: rechtliches Grundkonzept,
— Arbeitspaket 5: Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells,
— Arbeitspaket 5.1 Aufbauphase,
— Arbeitspaket: 5.2 Nachhaltige Betriebsphase.
Zusätzlich beinhaltet der Auftrag folgende Optionen:
Arbeitspaket 1:
Sichtung und Auswertung der aus dem Wettbewerb hervorgegangenen und prämierten 3 standortbezogenen Wettbewerbsbeiträge für das Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstofftechnologie. Erfassung der an den Konzepten beteiligten Unternehmen und inhaltliche Auswertung der jeweiligen Interessensbekundungen. Für diese Leistung ist optional die Betrachtung von bis zu 3 weiteren Standorten anzubieten.
Arbeitspaket 3:
In diesem Arbeitspaket geht es darum, für jeden der 3 ausgewählten Standorte die lokalen Gegebenheiten zu prüfen und zu bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere bis zu 3 nicht prämierte Standorte prüfen und bewerten zu lassen. Hierfür ist eine optionale Leistung anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Ausschreibungsinhalt des Ursprungsauftrages umfasst fünf Arbeitspakete. Der Auftrag unterteilt sich in folgende Arbeitspakete (AP):
Arbeitspaket 1: Bedarfsermittlung der Zielgruppen - Inhaltliche Auslegung des Technologie- und Innovations-zentrums
Arbeitspaket 2: Regionale und nationale Vernetzung
Arbeitspaket 3: Prüfung und Bewertung der standortspezifischen Gegebenheiten
Arbeitspaket 4: rechtliches Grundkonzept
Arbeitspaket 5: Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells
Hinzu kommen die optionalen Leistungen im Arbeitspaket 1: Betrachtung von drei weiteren Standorten (Standortkonzepten) sowie im Arbeitspaket 3 Betrachtung von drei weiteren Standorten (Standortkonzepten).
Im Ursprungsauftrag sollten einzelne Machbarkeitsstudien für die aus dem wettbewerblichen Verfahren ausgewählten standortbezogenen Konzepte durchgeführt werden. Die Analysen des Auftragnehmers (Prognos AG) aus den ersten Arbeitspaketen ergab jedoch, dass die Errichtung eines Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstoff eine deutlich höhere Komplexität aufweist. Keiner der ausgewählten Standorte wäre in der Lage gewesen, alle Aufgaben des Zentrums vollumfänglich auszufüllen. Aus diesem Grund empfehlen die Gutachter die Weiterverfolgung eines komplementären Ansatzes. Es sollen 4 Standorte zu einem Netzwerk zusammengeführt werden. Dadurch sind die koordinativen Aufgaben der Machbarkeitsstudie, sowie der zeitliche Umfang jedoch deutlich gestiegen. Demnach ist eine Änderung des Auftrages unumgänglich. Ziel der Auftragsänderung ist es konkret, die noch nicht erfüllten Arbeitspakete und deren Leistungen, die Grundvoraussetzung sind für ein zukünftiges Technologie- und Innovationszentrum Wasserstoff, zu erfassen und zu bearbeiten. Nicht alle Arbeitspakete konnten mit den bisherigen Ressourcen erfüllt werden. Darüber hinaus ist es notwendig die Laufzeit um 6 Monate zu verlängern. Laufzeitende soll demnach der 30.06.2022 sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Gegenstand des Ursprungsvertrages war den Aufbau eines Technologie- und Innovationszentrums für Was-serstofftechnologien zu fördern. Das wettbewerbliche Verfahren zur Identifizierung geeigneter Standorte für ein solches Zentrum wurde am 10.11.2020 angestoßen. Der Wettbewerb rief dazu aus sich mit einem stand-ortbezogenen Konzept zu bewerben. Im Rahmen des Auftrags sollten Machbarkeitsstudien für drei, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Die Auswahl der standortbezogenen Konzepte, zu denen im Rahmen des Auftrags die Machbarkeit im Detail geprüft werden sollte, wurde vor Auftragserteilung durch das BMVI verkündet. Die Leistungsbeschreibung des Ursprungsauftrages beinhaltet für einzelne Arbeitspakete optional die Aufnahme von bis zu drei weiteren standortbezogenen Konzepten. Die im Rahmen des Auftrags näher zu definierenden Leistungen des zukünf-tigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien richten sich an innovative Unter-nehmen und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Durch die beabsichtigte öffentliche Förde-rung des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien ergibt sich ggf. ein Vorteil für die Unternehmen, die zukünftig dessen Leistungen in Anspruch nehmen. Um unzulässige Wettbe-werbsverzerrungen am europäischen Markt auszuschließen, müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Beihilferechts ermittelt werden. Diese sind anschließend beim Aufbau und Betrieb des Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu berücksichtigen. Kernaufgabe des Auftragnehmers wird die Ausarbeitung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells sein unter Beachtung der lokalen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Förder-möglichkeiten durch die öffentliche Hand. Die Machbarkeitsstudien bilden die Grundlage für die finale Ent-scheidung für ein standortbezogenes Konzept durch das BMVI und für den darauffolgenden Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass sich ein dezentrales Standortkonzept als das zielführendste erweist.
Im Ursprungsauftrag sollten einzelne Machbarkeitsstudien für die aus dem wettbewerblichen Verfahren ausgewählten standortbezogenen Konzepte durchgeführt werden. Die Analysen des Auftragnehmers aus den ersten Arbeitspaketen ergab jedoch, dass die Errichtung eines Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstoff eine deutlich höhere Komplexität aufweist.Keiner der ausgewählten Standorte wäre in der Lage gewesen, alle Aufgaben des Zentrums vollumfänglich auszufüllen. Aus diesem Grund empfehlen die Gutachter die Weiterverfolgung eines komplementären Ansatzes. Es sollen 4 Standorte zu einem Netzwerk zusammengeführt werden. Dadurch sind die koordinativen Aufgaben der Machbarkeitsstudie, sowie der zeitliche Umfang jedoch deutlich gestiegen. Demnach ist eine Änderung des Auftrages unumgänglich.
Ziel der Auftragsänderung ist es konkret, die noch nicht erfüllten Arbeitspakete und deren Leistungen, die Grundvoraussetzung sind für ein zukünftiges Technologie- und Innovationszentrum Wasserstoff, zu erfassen und zu bearbeiten. Darüber hinaus ist die Laufzeit um weitere 6 Monate zu verlängern.
Im Ursprungsauftrag wurden Analysen durchgeführt, die ergaben, dass die Errichtung eines Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstoff eine deutlich höhere Komplexität aufweist.Keiner der ausgewählten Standorte wäre in der Lage gewesen, alle Aufgaben des Zentrums vollumfänglich auszufüllen. Aus diesem Grund empfehlen die Gutachter die Weiterverfolgung eines komplementären Ansatzes. Es sollen 4 Standorte zu einem Netzwerk zusammengeführt werden. Dadurch sind die koordinativen Aufgaben der Machbarkeitsstudie, sowie der zeitliche Umfang jedoch deutlich gestiegen. Demnach ist eine Änderung des Auftrages unumgänglich. Ziel der Auftragsänderung ist es konkret, die noch nicht erfüllten Arbeitspakete und deren Leistungen, die Grundvoraussetzung sind für ein zukünftiges Technologie- und Innovationszentrum Wasserstoff, zu erfassen und zu bearbeiten. Darüber hinaus ist die Laufzeit um weitere 6 Monate zu verlängern.