Revitalisierung uPva München VE24-Aufzugsvorräume-MMPU2-3, 2.VÖ Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57288
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung uPva München VE24-Aufzugsvorräume-MMPU2-3, 2.VÖ
1) Revitalisierung uPva München – VE24 Aufzugsvorräume MMPU2 und U3.
2) In München beabsichtigt die DB Station & Service AG die Revitalisierung der nachfolgenden unterirdischen Verkehrsanlagen (uPva) , d.h. auf den Bahnsteigebenen Marienplatz (MMPU2 und 3).
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind gemäß Bauzeitenplan (siehe Anlage) auszuführen:
1 psch Technische Bearbeitung (u.a. Ausführungs-, Werk- und Montageplanung, Statische Berechnung)
ca. 118 m2 Wandbelag (Fliesen) einschl. Abbruch
ca. 37 m2 Bodenbelag (Betonwerkstein, Estrich) einschl. Abbruch
ca. 36 m2 Fliesen an Stützen (Stütze rund) einschl. vorsichtigem Rückbau von schadhaften Bestandsfliesen
ca. 31 m2 Unterdecke, freigespannt aus Metallkassetten (Stahlblech verzinkt und pulverbeschichtet, Sichtseite mit Lochbild)
ca. 26 m2 Trockenbauwände (UK verzinkte Stahlblechprofile, Beplankung Zementbauplatten)
Revitalisierung uPva München VE24-Aufzugsvorräume-MMPU2-3, 2.VÖ
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Revitalisierung uPva München VE24-Aufzugsvorräume-MMPU2-3, 2.VÖ
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wurde gemäß SektVO § 57 aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Es ist vorgesehen, dass das Ausschreibungsverfahren erneut durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
R. Müller
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.