Netzwerkerneuerung Referenznummer der Bekanntmachung: BO-3145
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkerneuerung
Für die Erbringung der Werkleistungen „Netzwerkerneuerung“ sucht die Auftraggeberin einen kompetenten und leistungsfähigen Servicepartner, der sowohl die Lieferung, die Montage, die Konfiguration als auch den Betrieb der Systemkomponenten übernimmt.
Frankfurt/Main und Standorte/Kundencenter der Auftraggeberin
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund 513.000 Versicherte (Stand Dezember 2021). Die BIG ist - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über 920 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Für die Erbringung der Werkleistungen „Netzwerkerneuerung“ sucht die Auftraggeberin einen kompetenten und leistungsfähigen Servicepartner, der sowohl die Lieferung, die Montage, die Konfiguration als auch den Betrieb der Systemkomponenten übernimmt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren folgende Ziele zu erreichen:
• Erneuerung der Switch Infrastruktur an allen Standorten,
• Segmentierung der Standortnetzwerke (Thinclients, Notebooks, Telefone, Drucker, WLAN, Gast-WLAN etc.); Admin-VLAN für administrative Zugriffe auf Netzwerkkomponenten und Verwaltungsserver,
• Erneuerung und Erweiterung WLAN inkl. Gast-WLAN,
• Aufbau von Firewall-Systemen / IPS (Netzwerksegmentierung, scannen des Netzwerkverkehrs, erkennen von Schadsoftware mittels Advanced Threat Protection (ATP)),
• Aufbau von Network Access Control und • Managementplattform für Switche, WLAN, Firewall.
Durch die Auslagerung des Betriebs sollen folgende Hauptziele erreicht werden:
• Entlastung des technischen Personals / der IT-Abteilung der Auftraggeberin,
• Sicherstellung, der für einen reibungslosen Betrieb notwendigen technischen Kompetenzen (Skills) und • hohe Verfügbarkeit der Systemumgebung (Firewalls, Switche, WLAN-Komponenten und zentrales Management-Werkzeug).
Die Auftraggeberin behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag nach Auftragsdurchführung zwei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt.
Haben 6 oder mehr Bewerber einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag eingereicht und werden als geeignet eingestuft, so bewertet die Auftraggeberin in einem weiteren Schritt den von den Bewerbern ausgefüllten und eingereichten „Kriterienkatalog Auswahlkriterien“ und trifft anschließend eine Auswahl anhand der erreichten Punkte.
Die Eignungsprüfung und Auswahlentscheidung sind Ziff. 13 der Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate),
— Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“.
Hinweise:
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
— für Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb einzureichen,
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Teilnahmeantrag vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage „Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen“.
— Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“,
— Nachweis über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung über einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, deren Bestand für die Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten ist.
Hinweise:
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
— für Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb einzureichen,
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Teilnahmeantrag vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen".
— Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben.
Hinweise:
— Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
— für Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb einzureichen,
— eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Teilnahmeantrag vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen den Bietern ausschließlich elektronisch als PDF-Dokumente bzw. im MS-Excel- (.xlsx-) Format unter: https://subreport.de/E86586142 zur Verfügung.
Bitten beachten Sie: Der Zugang zu den Vergabeunterlagen setzt eine Freischaltung des jeweiligen Bewerbers durch die Auftraggeberin voraus. Grund hierfür ist, dass die Vergabeunterlagen zu schützende Informationen enthalten, die die Systemstruktur der BIG direkt gesund betreffen. Aus diesem Grund ist der Zugang zu den Vergabeunterlagen für potentielle Bewerber erst nach vorheriger Freischaltung durch BIG direkt gesund möglich. Voraussetzung für die Freischaltung ist die entsprechende Registrierung, Antragstellung zur Freischaltung auf subreport und die Zusendung einer vorgegebenen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung als pdf-Datei per E-Mail an: [gelöscht] Die Vertraulichkeitserklärung steht barrierefrei zum Download unter https://www.big-direkt.de/de/ueber-die-big/geschaeftspartner/ausschreibungen.html zur Verfügung.
BIG direkt gesund wird den potentiellen Bewerber für den Download der vollständigen Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb innerhalb von 1-2 Arbeitstagen freischalten, nachdem ihr der entsprechende Antrag auf Freischaltung über subreport und die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers zugegangen ist.
Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985780 oder unter www.subreport.de.
Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind nebst Anlagen vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bewerber mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so weist der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bewerber mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (…) 2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…) § 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein(…);
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland