Errichtung, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung eines 5G-Campus-Netzwerks Referenznummer der Bekanntmachung: HSU DTEC - UT 7035
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung eines 5G-Campus-Netzwerks
Im Rahmen des Projekts UT 7035 DS2CCP - "Digitale Sensor-2-Cloud Campus Plattform" (im Folgenden: DS2CCP) verfolgt die HSU das Ziel, eine durchgängige und ganzheitliche Konzeptionierung einer industriellen Sensor-2-Cloud-Plattform unter Berücksichtigung von Safety- und Security-Vorgaben industrieller Standards über den aktuellen Stand der Technik hinaus vorzunehmen. Dabei werden die verschiedenen Kommunikations- und Informationswege, beginnend beim Sensor/Aktor über das Netzwerk bis in die Cloud hinsichtlich ihrer Safety- und Security-Parameter entwickelt, analysiert, evaluiert und getestet. Das Endprodukt wird eine am Campus der HSU vollständig eingerichtete Sensor-2-Cloud-Campus-Plattform sein, bestehend aus einem IOLW-Teilnetzwerk auf der Shop-Floor-Ebene sowie einem 5G-Teilnetzwerk zur Anbindung der Shop-Floor-Ebene an weitere Netzwerkteile bis in die Cloud.
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg
Die HSU hat am 11. August 2020 gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr München das neue "Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet.
Vor dem Hintergrund, dass die Industrie zwar die Vorteile einer drahtlosen Kommunikation erkannt hat, aber drahtlosen Lösungen im Bereich Safety und Security nach wie vor skeptisch gegenübersteht, sollen im DTEC-Projekt DS2CCP Safety und Security von drahtloser Kommunikation inklusive einer Cloud-Anbindung im Industriebereich im Fokus stehen. Dabei soll die Entwicklung und der Test von verschiedenen Safety- und Security-Mechanismen bei der Kommunikation über die Funkschnittwellen von IO-Link Wireless (IOLW) und 5G Kernziel des Projekts sein.
Im Rahmen des Projekts DS2CCP beabsichtigt die HSU, ein Campusnetzwerk für industrielle Anwendungen mit dem speziellen Fokus auf Safety und Security zu realisieren.
Auftragsgegenstand ist die Errichtung, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung eines 5G-Campus-Netzwerks.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2024. Der Auftraggeber hat die Opti-on, den Vertrag einmalig bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ende der Grundlaufzeit mitteilen, ob er die Verlängerungsoption ausüben wird.
Des Weiteren hat der Auftraggeber die Option, das 5G-Campus-Netz im ersten Quartal 2024 zu kaufen und den Auftragnehmer mit der Pflege und der Instandhaltung des 5G-Campus-Netz zu beauftragen.
Für die Beschaffung des 5G-Campus-Netzwerks steht der HSU ein Budget in Höhe von maximal EUR 1.250.000,00 (netto) für die Grundleistungen und voraussichtlich maximal EUR 1.250.000,00 (netto) für die optionalen Leistungen zur Verfügung. Die HSU behält sich vor, einzelne Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Verfahren auszuschließen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2024. Der Auftraggeber hat die Opti-on, den Vertrag einmalig bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ende der Grundlaufzeit mitteilen, ob er die Verlängerungsoption ausüben wird.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2024. Der Auftraggeber hat die Opti-on, den Vertrag einmalig bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ende der Grundlaufzeit mitteilen, ob er die Verlängerungsoption ausüben wird.
Des Weiteren hat der Auftraggeber die Option, das 5G-Campus-Netz im ersten Quartal 2024 zu kaufen und den Auftragnehmer mit der Pflege und der Instandhaltung des 5G-Campus-Netz zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslands eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar (Errichtung, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung eines 5G-Campus-Netzwerks) sind.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar (Errichtung, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung eines 5G-Campus-Netzwerks) sind, in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Bieter dürfen auch Referenzen vorlegen, die mehr als 3 und bis zu 5 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber wird diese berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um ausreichend Wettbewerb sicherzustellen.
Mit den Referenzen sollen die Bieter nachweisen, dass sie Erfahrung mit der Belieferung von Mobilfunknetzbetreibern und mit der Zusammenarbeit mit Endgeräteherstellern zur Einhaltung der Interoperabilität für 3GPP haben.
Weiter sollen die Bieter mit den Referenzen erfolgreiche Forschungskooperationen mit Hochschulen oder Forschungsinstituten und aktuellen Forschungsaktivtiäten zu
- Time Sensitive Communication (TSC/TSN) mit Integration einer (virtuellen) TSN bridge
- URLLC, eMBB, mMTC - Integration
- Hand-over Mechanismen
- FRER (frame replication and elimination for reliability)
- OPC UA Safety und Security Applikationsunterstützung
nachweisen.
Mit den Referenzen sollen die Bieter ferner Erfahrungen mit 5G-Applikationsansätzen (private Campusnetzwerke) in den folgenden Bereichen nachweisen:
- Industrie/Campusnetzwerke und "Public Research Programs",
- Industrie 4.0 Referenzen,
- von Safety und Security Anwendungen,
- SmartGrid,
- Drohnenanwendungen (UAV) sowie
- im Bereich von Flughäfen und Häfen.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
c) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Auftragsausführung verfügt.
d) Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal des Bieters für regelmäßige Treffen in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung steht.
e) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRZEE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.