Durchführung einer Prozess- und Organisationsanalyse im GKV-Spitzenverband am Standort Berlin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Prozess- und Organisationsanalyse im GKV-Spitzenverband am Standort Berlin
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist eine umfassende Prozess- und Organisationsanalyse am Standort Berlin des GKV-Spitzenverbandes. Dabei wird eine systematische, differenzierte Betrachtung der inneren Organisation des GKV-Spitzenverbandes (Berlin), der zu erfüllenden Aufgaben, der Prozesse, der Schnittstellen zu externen Beteiligten sowie des Stellenbedarfs erwartet. In diesem Zusammenhang ist auch eine aufgabenkritische Betrachtung des Aufgabenportfolios des GKV-Spitzenverbandes vorzunehmen. Dabei sind die Anforderungen und Erwartungen der Mitgliedskassen an den GKV-Spitzenverband als deren zentrales Interessenorgan zu erheben. Darüber hinaus ist zu betrachten, ob eine angemessene Aufgabenerfüllung durch den GKV-Spitzenverband anhand der bestehenden Ressourcen (Personalmenge und -qualifikation, Finanzen) sichergestellt ist.
In den Untersuchungsprozess sind die Führungskräfte und die Mitarbeitenden aktiv einzubeziehen. Zugleich wird die Auswahl des Auftragnehmers sowie die Durchführung der Prozess- und Organisationsanalyse durch eine Lenkungsgruppe, der Mitglieder der Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes und der hauptamtliche Vorstand angehören, begleitet. In einem zu erstellenden Organisationsgutachten sollen konkrete und nachvollziehbare Lösungs- und Handlungsvorschläge zur Optimierung der inneren Organisationsstruktur (Aufbauorganisation, Führung, Stellenbedarf, Stellenbeschreibung, Stellenbewertung) und der Geschäftsprozesse (Ablauforganisation) vorgelegt werden, mit dem Ziel, den GKV-Spitzenverband zukunfts- und veränderungsfähig aufzustellen.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst u.a. die Analyse und Herausarbeitung der Stärken und Schwächen in den Bereichen Aufbau- und Ablauforganisation, Ermittlung des Stellenbedarfs und Kommunikation. Nähere Ausführungen zu Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Auswahlkriterien für die Begrenzung der Anzahl sind:
25 %:
Erfahrung bei der Erbringung mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbarer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist 35 %:
Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung der Leistung verantwortlichen Personals belegt anhand der vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise 40 %:
Konzeptskizze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 18 Abs. 2 der Vertragsbedingungen. Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen wird.
-Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
-Erklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft tätig waren, sowie die Anzahl derjenigen Mitarbeitenden, die in dem Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, tätig waren.
-Angabe von mindestens drei vergleichbaren Auftrags- oder Projektreferenzen, die im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren vor Ende der Teilnahmefrist durchgeführt wurden. Davon soll mindesten eine Referenz Bezüge zur Selbstverwaltung im Sozialversicherungssystem bzw. Gesundheitswesen oder bei Verbänden auf Bundesebene in diesem Bereich aufweisen. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ergibt sich insbesondere mit Blick auf
- das Thema der erbrachten Leistung (Prozess- und Organisationsanalyse mit vergleichbaren Schwerpunkten und Zielsetzung bei einem öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene (bestenfalls einem Träger der Selbstverwaltung), Sozialversicherungsträgern, deren Verbänden oder vergleichbaren Einrichtungen im Gesundheitswesen bzw. einer Non-Profit-Organisation und
- den Umfang der erbrachten Leistung (Einrichtungen vergleichbarer Größe, Aufgabenumfang)
Mindestens drei vergleichbare Referenzen. Davon soll eine Referenz Bezüge zur Selbstverwaltung im Sozialversicherungssystem bzw. Gesundheitswesen oder bei Verbänden auf Bundesebene in diesem Bereich aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertung der Zuschlagskriterien erfolgt mit folgenden Unterkriterien:
1. Preis 40 % 1.1 Pauschalpreis 90 % 1.2 Tagessatz Projektleitung 5 % 1.3 Tagessatz Projektmitarbeitende 5 % 2. Qualität Umsetzungskonzept 60% 2.1 methodische Ansätze 60 % 2.2 Zeit- und Personalplanung 40 %
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.