2185: Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Referenznummer der Bekanntmachung: 2185/L23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 015-034405)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2185: Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit führt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einschließlich seines Geschäftsbereichs (GB) vielfältige Kommunikations- bzw. Informationsmaßnahmen durch. Grundlage dafür ist der verfassungsmäßige Auftrag, der Öffentlichkeit die Politik, Maßnahmen und Vorhaben der Bundesregierung darzulegen und zu erläutern. Information, Aufklärung und Bürgerservice stehen dabei im Vordergrund.
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Das BMDV beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einer Kommunikationsagentur zur strategischen Kommunikationsberatung sowie zur Entwicklung/Umsetzung von Kampagnen sowie sonstigen themenspezifisch zusammenhängenden PR-Maßnahmen für den Zuständigkeitsbereich des BMDV abzuschließen.
Die Informationsmaßnahmen sollen durch zielgruppengerechte Ansprache verschiedenen Adressaten erreichen, so z.B. Bürger/innen, Multiplikatorinnen/Multiplikatoren, Stakeholder. Durch diese Maßnahmen soll neben der transparenten und nachvollziehbaren Information über Aufgaben, Aktivitäten, Maßnahmen und Ziele des BMDV auch die Akzeptanz des Bundesministeriums gestärkt werden. Gleichzeitig soll dabei die Relevanz einer innovativen Digital- und Verkehrspolitik aufgezeigt werden. Außerdem sollen Fachinformationen mit Bezug auf konkrete Maßnahmen wie Strategien des BMDV, Gesetzes- und Fördervorhaben des BMDV einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Um bedarfsgerecht und seinem Informationsauftrag entsprechend zeitnah Informationsmaßnahmen entwickeln und durchführen zu können, benötigt das BMDV eine Kommunikationsagentur.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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