NBS Wendlingen-Ulm, Bauabrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38385
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Wendlingen-Ulm, Bauabrechnung
Karlsruhe
Abrechnung von Bauleistungen nach Abrechnungsplänen nach REB bzw. gemäß örtlichem Aufmaß
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
NBS Wendlingen-Ulm, Bauabrechnung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gruibingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73344
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Abrechnung von Bauleistungen nach Abrechnungsplänen nach REB bzw. gemäß örtlichem Aufmaß
Ort: Gruibingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
Nachtrag 1 - Es kommen zusätzliche Gewerke und Auftragnehmer im Projekt Neubaustrecke Wendlingen-Ulm zur Abrechnung.
Der Auftragnehmer ist aktuell in alle Systeme des Auftraggebers der Bauabrechnung umfangreich eingebunden. Außerdem bestehen Zusammenhänge zwischen den bisher gem. Hauptvertrag betreuten und den neuen Bauunternehmungen. Bei einer Einarbeitung eines neuen Abrechners würden hohe Zusatzkosten entstehen und vorhandene Kenntnisse/Erfahrungen können nicht genutzt werden bzw. würden verloren gehen.