Vorabmaßnahme BE Schild Referenznummer der Bekanntmachung: 256322
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorabmaßnahme BE Schild
Bauarbeiten zum Neubau der U5 Ost im nordöstlichen Stadtgebiet Freie und Hansestadt Hamburg. Herstellung einer Baustelleneinrichtungsfläche für den späteren Tunnelbau. Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke mit temporärer Hilfsbrücke. Gleisanpassungsarbeiten in der Haltestelle Sengelmannstraße.
Bis hin zur Genehmigungsplanung und dem Einreichen des Bauantrags zzgl. der Ausführungsplanung wurden die Leistungen durch ein von der HOCHBAHN beauftragtes Planungsbüro erbracht. Die Ausführungspläne liegen der Ausschreibung als Anlage bei, und sind bei der bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Neubau der U5 Ost:
Herstellung von Baustelleinrichtungsflächen im Zuge des Neubaues U5 Ost:
- ca. 80 Tsd cbm Boden Aushub, Transport und Entsorgung
- ca. 1.800 qm Stahlspundwand einpressen (Keine Lieferung)
- ca. 3.400 qm Stahlspundwand erschütterungsarm einbringen (Keine Lieferung)
- ca. 145 cbm Beton für Kopfbalken herstellen
- ca. 1.140 cbm Betonfertigteile als Winkelstützwand liefern und einbauen
- ca. 265 Stck Verpressanker liefern und herstellen
- ca. 3600 qm Baustraßen liefern und herstellen
Herstellung eines Ersatzneubaues Paul-Stritter Brücke: lichte Weite ca 35,80, Breite zwischen den Geländern : 4,00m
Bauart: WL :Beton und Spundwandbauweise, Überbau VFT Träger in Verbundbauweise
- ca. 38 to Stahlkonstruktion des Bestandsüberbaues abbrechen
- ca. 120 cbm Beton der Bestandswiderlager abbrechen
- 1 Stck. Behelfsbrücke liefern, ca. 52 m Lang, mit einer lichten Breite zwischen den Geländern von 2,50 m und einer Gesamtbreite von rd. 3,1 m einbauen und vorhalten
- ca. 175 cbm Konstruktionsbeton für Widerlager liefern und herstellen
- ca. 355 qm Spundwandkonstruktion für Widerlager, incl. liefern und einbauen
- ca. 22 to VFT Stahlträger Überbau liefern und einbauen
- ca. 16 cbm Betonfertigteile für Überbau auf VFT Träger und Gußasphaltabdichtung
- Geländer und Ausrüstungarbeiten
Gleisbau Haltestelle Sengelmannstraße
- ca. 450 m Gleisrück- und Vorbaubau, Stopf- und Schweißarbeiten
- ca. 1800 qm Unterbau herstellen
- ca. 400 lfd m Kabelkanalarbeiten
- ca. 400m Stromschiene ab und aufbauen
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorabmaßnahme BE Schild
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerhorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RUSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]