Vorabmaßnahme BE Schild Referenznummer der Bekanntmachung: 256322

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorabmaßnahme BE Schild

Referenznummer der Bekanntmachung: 256322
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bauarbeiten zum Neubau der U5 Ost im nordöstlichen Stadtgebiet Freie und Hansestadt Hamburg. Herstellung einer Baustelleneinrichtungsfläche für den späteren Tunnelbau. Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke mit temporärer Hilfsbrücke. Gleisanpassungsarbeiten in der Haltestelle Sengelmannstraße.

Bis hin zur Genehmigungsplanung und dem Einreichen des Bauantrags zzgl. der Ausführungsplanung wurden die Leistungen durch ein von der HOCHBAHN beauftragtes Planungsbüro erbracht. Die Ausführungspläne liegen der Ausschreibung als Anlage bei, und sind bei der bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Neubau der U5 Ost:

Herstellung von Baustelleinrichtungsflächen im Zuge des Neubaues U5 Ost:

- ca. 80 Tsd cbm Boden Aushub, Transport und Entsorgung

- ca. 1.800 qm Stahlspundwand einpressen (Keine Lieferung)

- ca. 3.400 qm Stahlspundwand erschütterungsarm einbringen (Keine Lieferung)

- ca. 145 cbm Beton für Kopfbalken herstellen

- ca. 1.140 cbm Betonfertigteile als Winkelstützwand liefern und einbauen

- ca. 265 Stck Verpressanker liefern und herstellen

- ca. 3600 qm Baustraßen liefern und herstellen

Herstellung eines Ersatzneubaues Paul-Stritter Brücke: lichte Weite ca 35,80, Breite zwischen den Geländern : 4,00m

Bauart: WL :Beton und Spundwandbauweise, Überbau VFT Träger in Verbundbauweise

- ca. 38 to Stahlkonstruktion des Bestandsüberbaues abbrechen

- ca. 120 cbm Beton der Bestandswiderlager abbrechen

- 1 Stck. Behelfsbrücke liefern, ca. 52 m Lang, mit einer lichten Breite zwischen den Geländern von 2,50 m und einer Gesamtbreite von rd. 3,1 m einbauen und vorhalten

- ca. 175 cbm Konstruktionsbeton für Widerlager liefern und herstellen

- ca. 355 qm Spundwandkonstruktion für Widerlager, incl. liefern und einbauen

- ca. 22 to VFT Stahlträger Überbau liefern und einbauen

- ca. 16 cbm Betonfertigteile für Überbau auf VFT Träger und Gußasphaltabdichtung

- Geländer und Ausrüstungarbeiten

Gleisbau Haltestelle Sengelmannstraße

- ca. 450 m Gleisrück- und Vorbaubau, Stopf- und Schweißarbeiten

- ca. 1800 qm Unterbau herstellen

- ca. 400 lfd m Kabelkanalarbeiten

- ca. 400m Stromschiene ab und aufbauen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.

Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 189-492733
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Der Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 45658344
Bezeichnung des Auftrags:

Vorabmaßnahme BE Schild

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerhorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25364
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnorm verpflichtet.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RUSR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Fußnote

(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2022