Beschaffung einer Feuerungs- und Kesselanlage für das Projekt „Modernisierung HKW Minden" Referenznummer der Bekanntmachung: 32/715/21071811
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esche.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Feuerungs- und Kesselanlage für das Projekt „Modernisierung HKW Minden"
Der Auftraggeber - die KreisAbfallVerwertungsgesellschaft Minden-Lübbecke GmbH (KAVG) - betreibt in Minden ein EBS-Kraftwerk zur thermischen Verwertung heizwertreicher Fraktionen aus Abfall. Sie bereitet gegenwärtig die Ertüchtigung der Anlage vor. Im Rahmen der Ertüchtigung soll das vorhandene Kesselhaus erweitert und angrenzend ein weiteres Kesselhaus errichtet werden, das einen EBS-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 30 MW aufnehmen soll. Die Lieferung und Installation dieses Kessels sowie der Feuerungsanlage ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Die daneben für die Ertüchtigung des Kraftwerks erforderlichen Gewerke werden im Laufe der Jahre 2022/2023 ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die KAVG betreibt in Minden das „Heizkraftwerk Mindener Industriehafen“. Das Kraftwerk verwertet Ersatzbrennstoffe (EBS) und koppelt derzeit leicht überhitzten Dampf als Prozessdampf an einen industriellen Abnehmer aus. Nach ca. 20-jährigem Betrieb des EBS-HKW sind wesentliche Bereiche der Anlagentechnik zu modernisieren. Im Rahmen der Modernisierung soll die Verbrennungsleistung von derzeit 35.000 t/a auf 70.000 t/a (nominal) gesteigert werden, um die in dem Entsorgungszentrum „Pohlsche Heide“ in Hille anfallenden Ersatzbrennstoffe thermisch zu verwerten. Die Feuerungswärmeleistung soll auf 30,4 MW erhöht werden.
Zum Lieferumfang des ausschreibungsgegenständlichen Loses 1 gehören u.a.:
o Feuerung inkl. Aufgabeschacht
o Rostfeuerung ausgeführt als Vorschubrost, partiell wassergekühlt
o Feuerungs- und Leistungsregelung
o Primär- und Sekundärluftsystem
o Dampfkesselanlage, ausdampfsicher mit Wasser-Dampf-Kreislauf und Notkondensator
o Zünd- und Stützbrenner inkl. Heizölsystem
o Schlackeaustrag inkl. Schlackeverladung
o Kesselhausstahlbau gedämmter Trapezblechfassade mit außenliegendem Stahltreppen-turm mit Verbindungsbrücke zum Sozialtrakt, Bühnen, Zuluftjalousien / Dachflächenlüf-ter, Fensterbänder, Tore, Türen
o Engineering, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Lieferumfanges
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftrag kann bei Verzögerungen im Projekt verlängert werden; die zu erbringenden Leistungen verschieben sich ggf. zeitlich.
Sollten mehr als drei Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern eingehen, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der Bewerber bilden und nur die drei ranghöchsten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A). Die Aufstellung der Rangfolge erfolgt anhand der von den Bewerbern mit ihrem Teilnahmeantrag nachzuweisenden beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Bewerber, die nach Beurteilung des Auf-traggebers anhand der von ihnen gemachten Angaben in diesen Punkten leistungsfähiger - und damit „geeigneter“- gegenüber den weiteren Bewerbern erscheinen, erhalten einen höheren Rang als weniger leistungsfähig erscheinende Unternehmen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Eignung für die auftragsgegenständlichen Leistungen nachzuweisen. Dies soll durch Vorlage der in den Vergabeunterlagen genannten Eigenerklärungen und Nachweise geschehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.