Baureinigung, Neubau CFII u. HCTI Referenznummer der Bekanntmachung: OV 012-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Baureinigung, Neubau CFII u. HCTI
Baureinigung für einen 5-geschossigen Neubau mit 2 Untergeschossen.
Die Leistung umfasst:
1. Bauzwischenreinigung
Baustellenzwischenreinigung, während des Betriebes ca.15.500 m²
Reinigung Baustelle / Gebäude ca. 7.760 m²
2. Bauendreinigung
Reinigung Bodenbeläge: ca. 14.000 m²
Reinigung Wände/ Wandbeläge: ca. 26.500 ca.15.500 m²
Reinigung Fenster: ca. 562 Stk
Reinigung P+R Fassade: ca. 480 m²
Reinigung der Sanitärobjekte: ca. 115 Stk
Reinigung Türen: ca. 785 Stk
3. Baufeinreinigung Labore
Zwischenreinigung Labore ca. 5.500 m²
Feinreinigung Labore, inkl. Böden, Inventar und Elektroinstallation: ca. 5.500 m²
4. Bauschlussreinigung Technikzentrale
Bauschlussreinigung der Technikzentrale ca. 1.100 m²
Bauschlussreinigung der Technikflächen ca. 860 m²
UKE Hamburg-Eppendorf Martinstr. 52 20246 Hamburg
Baureinigung für einen 5-geschossigen Neubau mit 2 Untergeschossen.
Die Leistung umfasst:
1. Bauzwischenreinigung
Baustellenzwischenreinigung, während des Betriebes ca.15.500 m²
Reinigung Baustelle / Gebäude ca. 7.760 m²
2. Bauendreinigung
Reinigung Bodenbeläge: ca. 14.000 m²
Reinigung Wände/ Wandbeläge: ca. 26.500 ca.15.500 m²
Reinigung Fenster: ca. 562 Stk
Reinigung P+R Fassade: ca. 480 m²
Reinigung der Sanitärobjekte: ca. 115 Stk
Reinigung Türen: ca. 785 Stk
3. Baufeinreinigung Labore
Zwischenreinigung Labore ca. 5.500 m²
Feinreinigung Labore, inkl. Böden, Inventar und Elektroinstallation: ca. 5.500 m²
4. Bauschlussreinigung Technikzentrale
Bauschlussreinigung der Technikzentrale ca. 1.100 m²
Bauschlussreinigung der Technikflächen ca. 860 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
siehe Vergabeunterlagen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission ist nicht öffentlich. Das Submissionsergebnis wird auf die Vergabeplattform eingestellt.
Keine. Elektronische Öffnung der Angebote.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y88RULD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.