Elektrifizierung und Ertüchtigung der Strecke Geltendorf – Memmingen – Lindau (ABS 48 Vergabelos 3 TEH 5-6) Referenznummer der Bekanntmachung: 10070303
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung und Ertüchtigung der Strecke Geltendorf – Memmingen – Lindau (ABS 48 Vergabelos 3 TEH 5-6)
Bauüberwachungsleistung ABS 48
Bauüberwachungsleistungen auf dem Bauvorhaben ABS 48, Strecke 4550, (km 68,00-57,60) und Strecke 4560 (km 0,0 – 15,00) im Leistungsabschnitt Leutkirch- Wangen und ESTW Kißlegg und ESTW Schlachters
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrifizierung und Ertüchtigung der Strecke Geltendorf – Memmingen – Lindau (ABS 48 Vergabelos 3 TEH 5-6)
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bauüberwachungsleistungen auf dem Bauvorhaben ABS 48, Strecke 4550, (km 68,00-
57,60) und Strecke 4560 (km 0,0 – 15,00) im Leistungsabschnitt Leutkirch- Wangen und
ESTW Kißlegg und ESTW Schlachters
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
LÄ 03:
Das Leistungsende gemäß Hauptvertrag in Verbindung mit den bereits verhandelten Nachträgen 1 und 2 ist der 31.12.2021. Die Leistung gemäß Hauptvertrag bzw. Nachträge werden allerdings auch darüber hinaus benötigt.
Zurückzuführen ist der gegenständliche Mehrbedarf auf eine erneute Verlängerung der Bauzeit. Es handelt sich nicht um eine Verschiebung, da auch die ursprünglich geplanten und die in den Nachträgen 1 und 2 enthaltenen Sperrpausen genutzt wurden.
Die Leistungen für das Fachgewerke Fahrbahn muss wie folgt verlängert werden:
Januar 0,5 MM
Februar 1,0 MM
März 1,0 MM
April 1,0 MM
Mai 0,5 MM
Juni 0,5 MM
Juli 0,5 MM
August 0,5 MM
September 0,5 MM
Netto €/Stunden 95 € x 6 MM (a 170 h) = 96.900 €
Gesamt 96.900 €
Da die Nutzung der bereits angemeldeten Sperrpausen gefährdet wäre, bestehen vorliegend besondere zeitliche Zwänge. Darüber hinaus gehen Synergieeffekte verloren (Verlust bei Übergabe, Einarbeitung, Einweisung, bestehendes Wissen und bereits erprobte Abläufe, Kennen sämtlcher an der Maßnahme Beteiligten Parteien, etc.). Ein Wechsel des AN würde zu einer wesentlichen Zäsur in der Kontinuität und Einheitlichkeit der BÜW führen, die nicht vertretbare Risiken bzgl. des terminlich und technisch ungestörten Bauausführung begründen und die notwendige Sicherstellung der gesamthaften Vertragsgemäßheit der überwachten Bauleistungen gefährden würde. Insbesondere die kontinuierliche Verfolgung der gesamthaften Funktionalität und Sicherheit der Bauleistungen auf Basis des in der bisherigen Bauüberwachung aus dem bisherigen Bauablauf gesammelten Informationen wäre bei einem Wechsel des AN nachhaltig gefährdet.