256974, Grundinstandsetzung Tunnel Westphalensweg A(036c/037a/037b)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
256974, Grundinstandsetzung Tunnel Westphalensweg A(036c/037a/037b)
Die Hauptmengen betragen:
• Abbruch und Neubau der Stahlbetonkappe: ca. 135 m³
• Abbruch und Neubau des Stahlgeländers (incl. Korrosionsschutz): ca. 285 m
• Abbruch und Neubau der Bauwerksabdichtung: ca. 540 m²
• Abbruch und Neubau Schutzbeton der Abdichtung ca. 55 m³
• Abbruch und Neubau Gussasphalt Fahrbahnoberfläche ca. 40 m³
• Trockenstrahlarbeiten: ca. 4.150 m²
• Betoninstandsetzung: Stemm- und Reprofilierungsarbeiten ca. 250 m²
• Betondeckungserhöhung mit SRM: ca. 4.000 m²
• Gerüstarbeiten Standgerüste ca. 850 m²
• Gerüstarbeiten Podestebenen Deckenuntersichten Grundriss ca. 2.000 m²
Das Bauwerk (Baujahr 1967) dient als Abstellanlage Berliner Tor (BT), die westlich und parallel zu dem Streckenabschnitt der U-Bahnlinie U3 zwischen den Haltestellen BT und Lübecker Straße (LU) angeordnet ist.
Das Tunnelbauwerk „Westphalensweg“ besteht aus den drei Teilabschnitten:
Block 3 bis 4: A(036c) – Tunnel Berliner Tor
Block 5 bis 7: A(037a) – Tunnel Westphalensweg Süd
Block 8 bis 17: A(037b) – Tunnel Westphalensweg Nord
Das Bauwerk erstreckt sich über rund 280 m in der Länge und ist im Mittel 20 m breit.
Die viergleisige Abstellanlage (Gleise 41 bis 44) kann von der Haltestelle BT über alle vier Haltestellengleise angefahren werden.
Über der Abstellanlage wird die Verkehrsfläche als PKW-Parkplatz mit 129 Stellplätzen genutzt, parallel auf deren Westseite verläuft der Westphalensweg.
Die Deckenkonstruktion des Tunnelbauwerks A(037b) ist als Stahlbeton-Plattenbalken ausgebildet und weist zahlreiche Schäden in Form von Betonabplatzungen und Korrosionsschäden aufgrund unzureichender Betondeckung und Durchfeuchtung der Blockfugen aus.
Im Wesentlichen sind folgende Instandsetzungsmaßnahmen geplant:
1. Erneuerung der Tunnelabdichtung im Bereich der Blockfugen,
2. Erneuerung des Gesimses und des Füllstabgeländers,
3. Betoninstandsetzung der Deckenkonstruktion (nur Bauwerk A(037b),
4. Betoninstandsetzung am Randunterzug.
Die Maßnahmen Nr. 1, 2 und 4, erstrecken sich über die Blöcke 3 bis 17, die Maßnahme Nr. 3 über die Blöcke 8 bis 17 (Abstellbereich).
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine umfangreiche und anspruchsvolle Instandsetzungsarbeiten an Stahlbetonbauteilen mit z.T. gefahrstoffhaltiger Altsubstanz mit hohen Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Durchführungsqualität. Weiterhin ist der Schutz und die Abgrenzung der im Betrieb verbleibenden Gleisbereiche vom Baufeld ein Schwerpunkt dieser Baumaßnahme (Gerüstbau und Einhausungen)
Für die Instandsetzungsarbeiten steht ein Zeitraum von 13 Monaten (04/2022 bis 04/2023) zur Verfügung steht. Während dieser Zeit werden jeweils zwei der vier Abstellgleise für die Durchführung der Arbeiten gesperrt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
A(037b) Betonreparaturarb.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
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Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit
einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB
istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]