Rahmenvereinbarung Zweiwegebagger für die BBG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57753
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Zweiwegebagger für die BBG
Rahmenvereinbarung Zweiwegebagger für die BBG
Zweiwegebagger mit Schienenfahreinrichtung gemäß DIN EN 15746 Kategorie 9A
Zu liefern ist / sind nachstehend beschriebene werksneue Zweiwegebagger (ZWB), die zum Zeitpunkt ihrer Auslieferung über eine gültige EBA – Zulassung / ERA – Typ-Genehmigung sowie eine Allgemeine Arbeitsberechtigung und Arbeitsgenehmigung der Technischen Prüforganisation der DB AG mit entsprechender Dokumentation und Beschriftung am Gerät und über eine bundesweite Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO (Deutschland) verfügen müssen.
Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Zulassungen / Genehmigungen für die Schieneninfrastruktur der DB AG vorliegen, können die Antriebskategorien 9A und 9C gemäß DIN EN 15746 / Ril 931.0103A01 für das Schienenfahrwerk (Traktion) angeboten werden.
Zweiwegebagger mit Schienenführungseinrichtung gemäß DIN EN 15746 Kategorie 9C
Zu liefern ist / sind nachstehend beschriebene werksneue Zweiwegebagger (ZWB), die zum Zeitpunkt ihrer Auslieferung über eine gültige EBA – Zulassung / ERA – Typ-Genehmigung sowie eine Allgemeine Arbeitsberechtigung und Arbeitsgenehmigung der Technischen Prüforganisation der DB AG mit entsprechender Dokumentation und Beschriftung am Gerät und über eine bundesweite Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO (Deutschland) verfügen müssen.
Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Zulassungen / Genehmigungen für die Schieneninfrastruktur der DB AG vorliegen, können die Antriebskategorien 9A (Los1) und 9C (Los 2) gemäß DIN EN 15746 / Ril 931.0103A01 für das Schienenfahrwerk (Traktion) angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.