BIM-Planung - Landshut (Bay) Hbf Baustufe 1a (Barrierefreier Ausbau) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53534

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung - Landshut (Bay) Hbf Baustufe 1a (Barrierefreier Ausbau)

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53534
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

BIM- Planung Lph 1 - 4, optional 5 - 7, BIM-Vermessung,

Objektplanung + Tragwerksplanung für die Objekte Verkehrsanlage + Ingenieurbauwerk , Fachplanung

Oberleitung, Leit - und Sicherungstechnik, 50 Hz, Telekommunikation, Besondere Leistungen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sitz der Projektleitung: München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

BIM- Planung Lph 1 - 4, optional 5 - 7, BIM-Vermessung,

Objektplanung + Tragwerksplanung für die Objekte Verkehrsanlage + Ingenieurbauwerk , Fachplanung Oberleitung, Leit - und Sicherungstechnik, 50 Hz, Telekommunikation, Besondere Leistungen

Der Hauptbahnhof Landshut (Bay) mit ca. 11.170 Reisenden/Tag und einer Prognose 2040 von ca. 26.300 Reisenden/Tag ist barrierefrei auszubauen.

Im Projekt BIM-Planung – Landshut (Bay) Hbf Baustufe 1a sind gemäß dem Projektauftrag (Anlage 24.1) und der RBL-Runde vom 20.09.2021 folgende Maßnahmen zu planen:

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Bahnsteig 1/Hausbahnsteig Gl. 1

• Teilabsenkung: Von der Bestandslänge (365m) sind 135m zzgl. 5m Anhaltewegetoleranz auf 55cm Bahnsteighöhe abzusenken. Die Lage der neuen abgesunkenen Bahnsteigkante ist mit Bahnhofsmanagement abzustimmen. Lokbespannte Züge sind zu berücksichtigen. Der restlichen Baukörper bleibt bestehen.

• Neubau Bahnsteigbelag

• Anpassung der Entwässerungsanlagen

• Anpassung der Gehwege vom öffentlichen Raum zum Bahnsteig 1 /Hausbahnsteig und zum Zugang zur PU

• Taktiles Leitsystem

• Wegeleitsystem

• Erneuerung der Windschutzanlage

• Neubau Aufzug zur Personenunterführung

• Allgemeine Ausstattung gem. Ausstattungskatalog Kat. 2

• Neubau Treppe

• Neubau Bahnsteigdach (80 m)

• Beleuchtung

• Beschallung

• Instandsetzung der Fassade am EG aufgrund des Dachrückbaues

• Anpassung Oberleitungsanlagen wo erforderlich

• Anpassung LST-Anlagen wo erforderlich

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Bahnsteig 2/Mittelbahnsteig Gl. 3-4

• Neubau Bahnsteigbelag

• Anpassung der Entwässerungsanlagen

• Taktiles Leitsystem

• Wegeleitsystem

• Neubau Bahnsteigdach (120 m)

• Beleuchtung

• Beschallung

• 2 ZIM

• Allgemeine Ausstattung gem. Ausstattungskatalog Kat. 2

• Erneuerung der Windschutzanlage

• Neubau Aufzug zur Personenunterführung

• Sanierung Treppe 2a

• Neubau Treppe 2b

• Anpassung Oberleitungsanlagen wo erforderlich

• Anpassung LST-Anlagen wo erforderlich

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Bahnsteig 3/Mittelbahnsteig Gl. 5-6

• Erneuerung der Windschutzanlage

• 1 WSH außerhalb des Bahnsteigdaches

• Allgemeine Ausstattung gem. Ausstattungskatalog Kat. 2

• Taktiles Leitsystem

• Wegeleitsystem

• Beschallung

• 2 ZIM

• Sanierung Treppe 3a

• Sanierung Treppe 3b

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Personenunterführung

• Neubau Wandfliesen

• Sanierung der Decke

• Betonsanierung der Decke (S. Foto unten)

• Sanierung der Träger (S. Foto unten)

• Wegeleitsystem

• Anpassung der TK-Anlagen

• Beleuchtung

• Anpassung der Entwässerung

• 1 ZIM (nördliche Zugang zur Oberndorfer Str.)

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Sonstiges

• Medientrennung zwischen der gesamten Verkehrsstation und Empfangsgebäude

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

BIM- Planung Lph 5 - 7:

Objektplanung + Tragwerksplanung für die Objekte Verkehrsanlage + Ingenieurbauwerk , Fachplanung Oberleitung, Leit - und Sicherungstechnik, 50 Hz, Telekommunikation

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 020-050349
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

gemäß § 57 SektVO eingestellt, da kein Teilnahmeantrag eingegangen ist, der den Bedingungen entspricht

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2022