BIM-Planung - Landshut (Bay) Hbf Baustufe 1a (Barrierefreier Ausbau) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53534
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung - Landshut (Bay) Hbf Baustufe 1a (Barrierefreier Ausbau)
BIM- Planung Lph 1 - 4, optional 5 - 7, BIM-Vermessung,
Objektplanung + Tragwerksplanung für die Objekte Verkehrsanlage + Ingenieurbauwerk , Fachplanung
Oberleitung, Leit - und Sicherungstechnik, 50 Hz, Telekommunikation, Besondere Leistungen
Sitz der Projektleitung: München
BIM- Planung Lph 1 - 4, optional 5 - 7, BIM-Vermessung,
Objektplanung + Tragwerksplanung für die Objekte Verkehrsanlage + Ingenieurbauwerk , Fachplanung Oberleitung, Leit - und Sicherungstechnik, 50 Hz, Telekommunikation, Besondere Leistungen
Der Hauptbahnhof Landshut (Bay) mit ca. 11.170 Reisenden/Tag und einer Prognose 2040 von ca. 26.300 Reisenden/Tag ist barrierefrei auszubauen.
Im Projekt BIM-Planung – Landshut (Bay) Hbf Baustufe 1a sind gemäß dem Projektauftrag (Anlage 24.1) und der RBL-Runde vom 20.09.2021 folgende Maßnahmen zu planen:
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Bahnsteig 1/Hausbahnsteig Gl. 1
• Teilabsenkung: Von der Bestandslänge (365m) sind 135m zzgl. 5m Anhaltewegetoleranz auf 55cm Bahnsteighöhe abzusenken. Die Lage der neuen abgesunkenen Bahnsteigkante ist mit Bahnhofsmanagement abzustimmen. Lokbespannte Züge sind zu berücksichtigen. Der restlichen Baukörper bleibt bestehen.
• Neubau Bahnsteigbelag
• Anpassung der Entwässerungsanlagen
• Anpassung der Gehwege vom öffentlichen Raum zum Bahnsteig 1 /Hausbahnsteig und zum Zugang zur PU
• Taktiles Leitsystem
• Wegeleitsystem
• Erneuerung der Windschutzanlage
• Neubau Aufzug zur Personenunterführung
• Allgemeine Ausstattung gem. Ausstattungskatalog Kat. 2
• Neubau Treppe
• Neubau Bahnsteigdach (80 m)
• Beleuchtung
• Beschallung
• Instandsetzung der Fassade am EG aufgrund des Dachrückbaues
• Anpassung Oberleitungsanlagen wo erforderlich
• Anpassung LST-Anlagen wo erforderlich
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Bahnsteig 2/Mittelbahnsteig Gl. 3-4
• Neubau Bahnsteigbelag
• Anpassung der Entwässerungsanlagen
• Taktiles Leitsystem
• Wegeleitsystem
• Neubau Bahnsteigdach (120 m)
• Beleuchtung
• Beschallung
• 2 ZIM
• Allgemeine Ausstattung gem. Ausstattungskatalog Kat. 2
• Erneuerung der Windschutzanlage
• Neubau Aufzug zur Personenunterführung
• Sanierung Treppe 2a
• Neubau Treppe 2b
• Anpassung Oberleitungsanlagen wo erforderlich
• Anpassung LST-Anlagen wo erforderlich
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Bahnsteig 3/Mittelbahnsteig Gl. 5-6
• Erneuerung der Windschutzanlage
• 1 WSH außerhalb des Bahnsteigdaches
• Allgemeine Ausstattung gem. Ausstattungskatalog Kat. 2
• Taktiles Leitsystem
• Wegeleitsystem
• Beschallung
• 2 ZIM
• Sanierung Treppe 3a
• Sanierung Treppe 3b
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Personenunterführung
• Neubau Wandfliesen
• Sanierung der Decke
• Betonsanierung der Decke (S. Foto unten)
• Sanierung der Träger (S. Foto unten)
• Wegeleitsystem
• Anpassung der TK-Anlagen
• Beleuchtung
• Anpassung der Entwässerung
• 1 ZIM (nördliche Zugang zur Oberndorfer Str.)
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Sonstiges
• Medientrennung zwischen der gesamten Verkehrsstation und Empfangsgebäude
BIM- Planung Lph 5 - 7:
Objektplanung + Tragwerksplanung für die Objekte Verkehrsanlage + Ingenieurbauwerk , Fachplanung Oberleitung, Leit - und Sicherungstechnik, 50 Hz, Telekommunikation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gemäß § 57 SektVO eingestellt, da kein Teilnahmeantrag eingegangen ist, der den Bedingungen entspricht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.