Tiefbauleistungen und Elektromontagen BELEUCHTUNG bis 10m und Holzmaste im Raum Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: OV220203R016
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbauleistungen und Elektromontagen BELEUCHTUNG bis 10m und Holzmaste im Raum Hamburg
Erbringung von Bau- und Elektromontageleistungen im Zusammenhang mit dem Stellen, Auswechseln, Demontieren von
diversen Masten, Fundamenten und Leuchten sowie dazugehörigen Anbauteilen von Beleuchtungsanlagen, inkl. Kabellegungs- und -montagearbeiten,
Oberflächenwiederherstellung, Koordination von Absperrmaßnahmen, Durchführung von Transportleistungen und Asphaltentsorgung auf
dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Gesamtleistung in zwei Teillose aufzuteilen und diese s auf zwei Auftragnehmer in Rahmenverträgen zu
beauftragen. Bei allen Teillosen handelt es sich um in Art und Umfang identische Lose für die jeweils eine Kolonne vorgehalten werden muss. Die
Vertragspartner werden anhand der Zuschlagskriterien ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt gemäß den
rahmenvertraglichen Regelungen, durch gesonderten Einzelabruf ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers besteht.
Mengenangabe: Die Menge pro Teillos entspricht der im Leistungsverzeichnis genannten Mengen.
Im Leistungsverzeichnis ist 1/2 der Gesamtmenge der ausgeschriebenen Leistung aufgeführt. Die Gesamtmenge der in diesem Verfahren entspricht damit dem
2fachen der im Leistungsverzeichnis genannten Menge. Bei den im Leistungsverzeichnis angeführten Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte für
den Zeitraum von einem Jahr und nicht um verbindliche Abnahmemengen, sondern um einen Richtwert zur Angebotskalkulation. Abweichungen im
Auftragsvolumen sind jederzeit möglich. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen verpflichten nicht zum Abruf.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Gesamtmengen bei Bedarf, um bis zu 30 % zu erhöhen.
Tiefbauleistung & Elektromontage BEL - Teillos 1
Hamburg, DE
Erbringung von Bau- und Elektromontageleistungen im Zusammenhang mit dem Stellen, Auswechseln, Demontieren von
diversen Masten, Fundamenten und Leuchten sowie dazugehörigen Anbauteilen von Beleuchtungsanlagen, inkl. Kabellegungs- und -montagearbeiten,
Oberflächenwiederherstellung, Koordination von Absperrmaßnahmen, Durchführung von Transportleistungen und Asphaltentsorgung auf
dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Weiteres siehe II.1.4
Die Vertragsdauer verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Rahmenvertrag nicht seitens der HHVA mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Verlängerung kann maximal zweimal erfolgen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages endet daher spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tiefbauleistung & Elektromontage BEL - Teillos 2
Hamburg, DE
Erbringung von Bau- und Elektromontageleistungen im Zusammenhang mit dem Stellen, Auswechseln, Demontieren von
diversen Masten, Fundamenten und Leuchten sowie dazugehörigen Anbauteilen von Beleuchtungsanlagen, inkl. Kabellegungs- und -montagearbeiten,
Oberflächenwiederherstellung, Koordination von Absperrmaßnahmen, Durchführung von Transportleistungen und Asphaltentsorgung auf
dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Weiteres siehe II.1.4
Die Vertragsdauer verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Rahmenvertrag nicht seitens der HHVA mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Verlängerung kann maximal zweimal erfolgen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages endet daher spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, EMail,
Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern.
2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung,
Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen. Der
Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls
eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft
letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch
Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine
Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
5. Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
Zu 4: Die Berufs-/Betriebshaftpflicht-Versicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall
auf: 5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden
Zu 5: a) Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen:
Pro Teillos Nr. € 600.000,00
6. Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder gleichwertig.
7. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen.
8. Der Bieter muss mindestens fünf Jahre Erfahrung und technische Fachkompetenz im Bereich Tiefbau und Elektromontagen nachweisen.
9. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist
(Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich sowie Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich
10. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen.
11. Eigenerklärung zu Genehmigungen, Zulassungen gem. 04_BVB - Punkt 4.
12. Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter; auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, deren
Angebote in die engere Wahl kommen, Bescheinigungen zur Bestätigung der Angaben vorzulegen (z.B. Ausbildungsnachweise, Zertifikate, etc.)
13. Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung des Unternehmens pro Teillos/Kolonne. Der Bedarf an technischer Ausrüstung über eine Kolonne hianus muss nicht zwingend im Eigenbestand vorgehalten werden. Siehe Formular 14_technische Ausrüstung.
14. Lagerflächen
Zu 7: Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen:
a) die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind
b) Die Referenzen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers
einschl. Kontaktdaten anzugeben.
Zu 8: Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Zu 11: a) Eintragung in „Liste FN (A3)“ der „Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amt für Verkehr, Grundlagen des Straßenwesens – VI-1“
b) Eintragung in „Liste N (B)“ der „Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amt für Verkehr, Grundlagen des Straßenwesens – VI-1“.
c) Genehmigung zur Beförderung von Abfällen gemäß § 53 KrWG
Zu 12: Kolonnenzusammensetzung pro Kolonne:
a) Nachweis einer Ausbildung zur Elektrofachkraft sowie Fachkraft für Tiefbauarbeiten für mindestens einen Mitarbeiter. Die Überwachung der Arbeiten muss durch eine Elektrofachkraft
sichergestellt werden.
b) Nachweis einer Qualifikation zum Umgang mit PAK-haltigem Asphalt für mindestens einen Mitarbeiter
c) Nachweis der Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstätten gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ von mindestens einem verantwortlichen Mitarbeiter
d) Kabelmonteur-Ausbildung der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) "kann nachgeholt werden!"
e) Schaltberechtigung im ÖB-Stromnetz des Verteilnetzbetreibers (SNH) "kann nachgeholt werden!"
Zu 13: LKW mit Ladekran und 5,0t Zuladung Kranauslage mind. 12m Lastangabe ca. 1,8 t bei 6,0 m Ausladung
1 x LKW mit Ladekran, zulässiges Gesamtgewicht 7,5 t
1 x Aufbaugestell für Lkw für Masttransporte Mastlängen bis 9,7 m bei gleichzeitiger Ausladung bis 3,0 m, Einzelgewicht bis 250kg/Stk., Traglast insgesamt ca. 1t
1 x Transporter / Werkstattwagen
1 x Hubarbeitsbühne mit Arbeitshöhe von min. 16 m
Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen über Warnmarkierungen nach DIN 30710 verfügen.
Zu 14: Hallenlager mit einer Mindestlagerfläche von 20m² sowie abgeschlossene Außenlagerfläche 14x10m zur Lagerung von Stahlmasten
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter
berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn
- Corona-Vereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
nicht öffentlich
Es sind keine Personen zur Angebotsöffnung zugelassen, da diese nicht öffentlich erfolgt.
Das Submissionsergebnisse wird nach der Angebotsöffnung an alle Vergabeteilnehmer zur Kenntnis versendet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).