Estrich und Beton (Industrieböden), Bundesstraße 57 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 035-22 LG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estrich und Beton (Industrieböden), Bundesstraße 57
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum“ der Uni Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 57 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Das Gebäude erstreckst sich parallel zur Straße „Beim Schlump“. Der Neubau besteht aus einem kompakten 7-geschossigen polygonalen Institutionskörper mit teilweise zwei Untergeschossen und setzt sich aus drei Baukörpern zusammen: Ost, Mitte und West. Der östlich gelegene Baukörper an der Straßenkreuzung dient als Haupteingangsbau mit gebäudehohem Atrium zu Haupterschließung und enthält überwiegend Administration, Büroräume, sowie auch Cafeteria und Vorlesungsräume. Der westlich gelegene Baukörper enthält überwiegend Labor -und Forschungsräume.
Bundesstraße 57 in 20146 Hamburg
- Estrich- und Betonarbeiten für Industrieböden in 3 unterschiedlichen Kategorien: ca. 1.400 m² Standard-/Zementestrich mit einer Flächenlast bis 5 kN/m2 auf Dämmschicht, ca. 1.800 m² Schwerlast-/Zementestrich mit einer Flächenlast über 5 kN/m² auf Dämmschicht, ca. 500 m² Schwerlast-/Zementestrich als Verbundestrich, ca. 1.900 m² Ortbetonarbeiten als Aufbetone und Lastverteilplatten (zum Teil und zeitweise mit Anforderung durch Gabelstaplereinsatz), ca. 13 t Betonstahlmatten aus feuerverzinktem Stahl, ca. 5 t Betonstabstahl feuerverzinkt, ca. 3.700 m² Trittschalldämmschicht aus Mineralwollplatten
- Abdichtungs- und Schaumglasarbeiten: ca. 4.500 m² Sperrabdichtung auf Bodenplatte, ca. 1.100 m² Abdichtungen auf Dämmschicht gegen Wassereinwirkung, ca. 4.500 m² Wärmedämmschicht aus Schaumglas,
- Oberflächenbeschichtungen/Kunstharzestriche: ca. 1.300 m² Oberflächenbeschichtung mit Polyurethanharz mit besonderer Optik, ca. 3.300 m² Oberflächenbeschichtung mit Epoxidharz
Aufgrund der sehr lang gestreckten Ausbauphase können die Beschichtungsarbeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden als die Estrich- und Betonarbeiten. Dennoch lassen sich die Arbeiten Estrich- und Betonarbeiten und Beschichtung nicht ohne Nachteil voneinander trennen, da durch die sehr hohen Anforderungen ein hohes Maß an Abstimmungstiefe der eng miteinander verbundenen Systemdetails erforderlich machen und somit objektiv nur von einem Auftragnehmer zu erbringen sind. Die Arbeiten unterteilen sich somit in den vorgelagerten Anteil der Estrich- und Betonarbeiten, welche weitestgehend ab Juni 2022 bis September 2022 erbracht werden sollen. Die Beschichtungsarbeiten sollen so weit wie möglich an das Ende der Ausbauphase verlagert werden, um Beschädigungen durch Fremdgewerke zu verhindern und eine weitestgehend ungestörte, unterbrechungsfreie Ausführung zu gewährleisten. Die Ausführung der Beschichtungsarbeiten ist im Zeitraum Juni 2023 bis Juli 2023 vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A),
— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
und
— Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall von Seiten des Bieters sowie der Nachweis der Bereitschaft des Versicherers zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Der Abschluss der Versicherung ist bei einer konkreteren Beauftragungsabsicht durch den Bestbietenden nachzuweisen. Die Vergabestelle wird dem Bestbietenden nach Ablauf der Wartefrist gem. § 134 GWB mitteilen, ob Rügen/Nachprüfanträge eingegangen sind. Anschließend ist der Nachweis über den Abschluss der projektbezogenen Betriebshaftpflicht in Höhe der vorstehend geforderten Deckungssumme innerhalb von 8 Kalendertagen nach Aufforderung beizubringen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht beigebracht, gilt § 16 EU Nr. 3 VOB/A entsprechend.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
— Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens das 1,5-fache der Schätzkosten der hier ausgeschriebenen Leistung (= [Betrag gelöscht] Euro) erreichen.
— Die projektbezogene Betriebshaftpflicht muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden umfassen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder
— mindestens drei Referenzen von drei Bauvorhaben zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A),
— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A).
Vergleichbar sind Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre (Stichtag 15.03.2017) sind und mindestens folgende Teilleistungen enthalten:
- Ausführung von Estricharbeiten mit einer Fläche ab ca. 1000 m²,
- Ausführung von „Industrieböden“ von Lastverteilplatten aus Ortbeton mit einer Fläche ab 500 m²,
- Ausführung von bituminösen Abdichtungsarbeiten mit einer Fläche ab 1000 m²,
- Ausführung von Dämmarbeiten aus Schaumglas mit einer Fläche ab 1000 m²,
- Ausführung von Bodenbeschichtungen mit einer Fläche ab 1000 m².
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Auskunftserteilungen“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilungen“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter: https://gmh-hamburg.de/ausschreibungen
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Auskunftserteilungen“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Auskunftserteilungen“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht.
Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]