Lieferleistungen für die Modernisierung der Ausstattung im BTZ Berlin Tischler/Holztechnik für die Handwerkskammer Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: HWK Berlin BTZ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hwk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferleistungen für die Modernisierung der Ausstattung im BTZ Berlin Tischler/Holztechnik für die Handwerkskammer Berlin
Die Handwerkskammer Berlin beabsichtigt, eine Tischler-/Holztechnikwerkstatt in ihrem Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) neu mit Geräten/Werkzeugen und weiteren Ausrüstungsgegenständen auszustatten. Vor diesem Hintergrund schreibt die Handwerkskammer Berlin Lieferleistungen für die Modernisierung der Ausstattung im BTZ Berlin Tischler/Holztechnik aus.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung der im jeweiligen Los gegenständlichen Geräte/Werkzeuge bzw. Ausstattungsgegenstände:
Los 1: Geräte/Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände zur Holzbearbeitung
Los 2: Arbeitstische und Hobelbänke
Los 3: Beamer und Leinwand
Los 4: Handgeführte CNC-Maschinen
Los 5: Sägen
Geräte/Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände zur Holzbearbeitung
Mehringdamm 14 10961 Berlin
Leistungsgegenständlich sind Lieferung, Einbringung und Aufstellung folgender Geräte und Ausstattungsgegenstände:
o 3 Drechselbänke
o 1 Furnierzusammensetzmaschine
o 1 Kantenschleifmaschine
o 1 Dickenhobel
o 1 Abrichte
o 1 Bandsäge
o 1 Langlochbohrmaschine
o 1 Ständerbohrmaschine
o 1 Schleiftisch
o 1 Kombitisch/ Frästisch
o 1 Leistenschleifmaschine
o 1 Tischfräse/ Schwenkspindelfräse
Für dieses Los sind die nachfolgenden Liefertermine vorgegeben:
o Schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, spätestens Kalenderwoche 29/2022 - Teillieferung folgender Liefergegenstände:
- 1 Kombitisch/Frästisch
o Lieferung in der Kalenderwoche 29/2022 - Teillieferung folgender Liefergegenstände:
- 3 Drechselbänke
- 1 Furnierzusammensetzmaschine
- 1 Kantenschleifmaschine
- 1 Dickenhobelmaschine
- 1 Abrichthobelmaschine
- 1 Bandsäge
- 1 Schleiftisch
o Lieferung in der Kalenderwoche 40/2022 - Teillieferung folgender Liefergegenstände:
- 1 Langlochbohrmaschine
- 1 Ständerbohrmaschine
- 1 Leistenschleifmaschine
o Schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, spätestens Kalenderwoche 51/2022 - Teillieferung folgender Liefergegenstände:
- 1 Tischfräse/ Schwenkspindelfräse
Arbeitstische und Hobelbänke
Mehringdamm 14 10961 Berlin
Leistungsgegenständlich sind Lieferung, Einbringung und Aufstellung folgender Geräte und Ausstattungsgegenstände:
o 14 höhenverstellbare Arbeitstische
o 14 Hobelbänke
Beamer und Leinwand
Mehringdamm 14 10961 Berlin
Leistungsgegenständlich sind Lieferung, Einbringung und Aufstellung folgender Geräte und Ausstattungsgegenstände:
o 1 Tageslichtbeamer
o 1 Beamer-Leinwand
Handgeführte CNC-Maschinen
Mehringdamm 14 10961 Berlin
Leistungsgegenständlich sind Lieferung, Einbringung und Aufstellung folgender Geräte und Ausstattungsgegenstände:
o 2 handgeführte CNC-Maschinen
Sägen
Mehringdamm 14 10961 Berlin
Leistungsgegenständlich sind Lieferung, Einbringung und Aufstellung folgender Geräte und Ausstattungsgegenstände:
o 1 Formatkreissäge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(4) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
(5) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
(6) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
(7) Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf eines oder mehrere oder alle Lose:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2019-2021, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
(2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssumme pro Schadensfall.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(3) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(4) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019-2021 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf eines oder mehrere oder alle Lose:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Qualitätsmanagement-Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (oder gleichwertig)
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf Los 1:
(2) Eigenerklärungen über das Vorliegen von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Lieferung der leistungsgegenständlichen Geräte/Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf Los 2:
(3) Eigenerklärungen über das Vorliegen von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Lieferung der leistungsgegenständlichen Geräte/Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf Los 3:
(4) Eigenerklärungen über das Vorliegen von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Lieferung der leistungsgegenständlichen Geräte/Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf Los 4:
(5) Eigenerklärungen über das Vorliegen von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Lieferung der leistungsgegenständlichen Geräte/Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot auf Los 5:
(6) Eigenerklärungen über das Vorliegen von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe für die Lieferung der leistungsgegenständlichen Geräte/Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen:
(7) eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung,
(8) das Qualitätsmanagement-Zertifikat.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (gilt nicht für vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung) von der Wertung ausgeschlossen.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssummen pro Schadensfall.
(2) Der Auftragnehmer hat - soweit zutreffend - die Anforderungen der Abschnitte 3 bis 4 des BerlAVG zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRX15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland