V0084/2022, Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Schnelltests für das Land Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0084/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
V0084/2022, Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Schnelltests für das Land Bremen
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen
Grundschulen im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests für Schüler:innen an Grundschulen.
Menge im LV: 1.178.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 6 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft.
Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI am 31.01.2022 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem ct-Wert<=25 von 100 % sowie bei einem ct-Wert 25-30 von mindestens 75 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Schüler:innen in der Lage sein können, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss.
Es sind 5er-Verpackungen anzubieten.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet erst mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Weiterführende Schulen im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests für Schüler:innen an Weiterführenden Schulen (ab der 5. Klasse).
Menge im LV: 2.140.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 10 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft.
Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI am 31.01.2022 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem ct-Wert<=25 von 100 % sowie bei einem ct-Wert 25-30 von mindestens 75 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Schüler:innen in der Lage sein können, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss.
Es sind 25er-Verpackungen anzubieten. Alternative Verpackungseinheiten ab 20 Stück sind ebenfalls zulässig.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet erst mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Kinder- und Familienzentren im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests (Lollitests) für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Menge im LV: 1.370.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Tests für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Speichel-Selbsttests (Lollitests) zur Anwendung der Eltern bei den Kindern im Alter ab 3 Jahren. Die Tests müssen geeignet sein für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Eltern mithilfe des Speichelabstriches die Innenseite des Mundes sowie die Zunge des Kindes abtupfen können.
Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI am 31.01.2022 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem cq<=25 von 100 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Alle Verpackungsgrößen sind zugelassen.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet erst mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Beschäftigte des Landes Bremen und weiterer Einrichtungen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid19-Selbsttests für Beschäftigte des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie weiterer Einrichtungen (siehe Vergabeunterlagen)
Menge im LV: 960.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Tests für Beschäftigte des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie weiterer Einrichtungen (siehe Leistungsbeschreibung)
Selbsttests zur Eigenanwendung der Bediensteten.
Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI am 31.01.2022 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem ct-Wert<=25 von 100 % sowie bei einem ct-Wert 25-30 von mindestens 75 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Bediensteten müssen in der Lage sein, die Tests eigenständig durchzuführen.
Es sind hier zwingend einzelverpackte Tests anzubieten.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet erst mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die besondere Leistungsart dieser Ausschreibung.
Drei angegebene Referenzen mit jeweils einen Gesamtauftragswert 750.000 € netto, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Vor der Auslieferung einer jeweils beim Lieferanten zwischenzulagernden Charge oder der Gesamtmenge ist eine Freigabe nach Prüfung eines Rückstellmusters durch die
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erforderlich. Rechnungen müssen elektronisch als strukturierter XML-Datensatz nach dem Standard XRechnung erfolgen (siehe auch e-rechnung.bremen.de). Der Auftraggeber behält sich vor, Bestellungen über einen behördeninternen Webshop abzuwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://bauumwelt.bremen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.