Technischen Ausrüstung - Brunnentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 24012022-1000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technischen Ausrüstung - Brunnentechnik
Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms `Zukunft Stadtgrün` nachhaltig umgestaltet. Die öffentlichen Grünflächen in dem QM-Gebiet sind in großen Teilen über- bzw. abgenutzt und Ursache vieler Beschwerden von Anwohnenden. Im Hinblick auf die Qualifizierung des öffentlichen Raums stellt die Umgestaltung der stadtbildprägenden und identitätsstiftenden zentralen Grünfläche ein Schlüsselprojekt dar.
Im Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens ist in der zentralen Ladenpassage u.a. die (Wieder-) Errichtung eines Brunnens vorgesehen; ein in den 1990er Jahren errichteter Brunnen musste im Zuge anderer Maßnahmen rückgebaut werden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für den Teilbereich Brunnentechnik, Leistungsphasen 1-9.
12524 Berlin Treptow-Köpenick (QM-Gebiet Kosmosviertel)
Der zentrale Grünzug im Kosmosviertel - Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin - wird mit Mitteln des Städtebauförderprogramms `Zukunft Stadtgrün` nachhaltig umgestaltet. Die öffentlichen Grünflächen in dem QM-Gebiet sind in großen Teilen über- bzw. abgenutzt und Ursache vieler Beschwerden von Anwohnenden. Im Hinblick auf die Qualifizierung des öffentlichen Raums stellt die Umgestaltung der stadtbildprägenden und identitätsstiftenden zentralen Grünfläche ein Schlüsselprojekt dar.
Im Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens ist in der zentralen Ladenpassage u.a. die (Wieder-) Errichtung eines Brunnens vorgesehen; ein in den 1990er Jahren errichteter Brunnen musste im Zuge anderer Maßnahmen rückgebaut werden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Fachplanung der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für den Teilbereich Brunnentechnik, Leistungsphasen 1-9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technischen Ausrüstung - Brunnentechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die nachfolgenden Hinweise auf den Rechtsweg vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen erfolgt vorsorglich. Der Bauherr schreibt die Leistungen europaweit aus, um ggf. Vorgaben der Fördermittelgeber des Bauprojektes zu entsprechen. Unabhängig von diesen fördermittelrechtlichen Vorgaben erreicht der Auftragswert nicht den Schwellenwert für EU-Vergaben. Insoweit ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen – konkret der Vergabekammer Land Berlin – ggf. nicht eröffnet; Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit den Zivilgerichten.
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]