Betrieb Wanderausstellung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-235-13-IK2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Wanderausstellung
Vertrag über den Auf- und Abbau von bis zu acht zeitgleich in Deutschland stattfindenden Wanderausstellungen in Octanorm-Systembauweise einschließlich deren Transport, der Lagerung, der Wartung und der Bereitstellung einer Assistenzkraft am Einsatzort während der Dauer der Ausstellungen.
Referat IK 2 - Öffentlichkeitsarbeit
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Der Vertragsgegenstand betrifft Auf- und Abbau der Wanderausstellung (WA), deren Transport und Lagerung/Zwischenlagerung sowie der Pflege und Wartung der nicht-digitalen Bestandteile der WA. Der Auftragnehmer (AN) sorgt für den einwandfreien Ablauf der WA am Einsatzort und stellt dafür jeweils eine Assistenzkraft bereit. Jährlich finden bis zu 150 Einsätze der WA in ganz Deutschland statt, die nach den Vorgaben der Auftraggeberin (AG) vom AN betreut werden müssen. Den Fraktionen des Deutschen Bundestages werden dazu von der AG entsprechende Termine der WA mit jeweils mehreren Veranstaltungstagen (in der Regel 5 bis 8 Tage, einschließlich der Tage für Auf- und Abbau der WA) angeboten. In den Jahren 2018 und 2019 wurden durchschnittlich rund 130 Einsätze pro Jahr durchgeführt. In Wahljahren werden die Ausstellungen nur bis zur jeweiligen Sommerpause des Parlaments gezeigt. In den Jahren 2020 und 2021 sind die Termine aufgrund der Corona-Pandemie zum Großteil ausgefallen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb Wanderausstellung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barleben
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 39179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.